--- name: benachrichtigung-art-34-schwelle-hohes description: "Bewertet, ob die Schwelle voraussichtlich hohes Risiko nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO erreicht ist. Behandelt: Abgrenzung zur Meldeschwelle Art. 33 Abs. 1 DSGVO; EDSA-Beispielfallgruppen; Faktoren Schwere und Wahrscheinlichkeit; Sondergruppen Art. 9 DSGVO und Minderjährige; Klartext-Passwörter; Finanz..." --- # Schwelle hohes Risiko nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welche Schwere der Folgen ist plausibel und welche Wahrscheinlichkeit? 2. Welche EDSA-Beispielfallgruppe passt (Klartext-Passwort-Leak; Gesundheitsdaten-Leak; Finanzdaten-Leak)? 3. Sind besondere Schutzbedürftige betroffen (Kinder, Patienten)? 4. Welche Beweislast trifft den Verantwortlichen? 5. Welche Folgewirkung hat die Entscheidung auf Pressekommunikation und Bußgeldverfahren? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (begründete Entscheidung; Verteidigungsfähigkeit) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 34 Abs. 1 DSGVO** Schwellenwert. - **Erwägungsgrund 75; 76; 86 DSGVO**. - **EDSA-Leitlinien 9/2022** Beispiele. - **Art. 5 Abs. 2 DSGVO** Rechenschaftspflicht. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; aktuelle Entscheidungen zur Schwellenwertentscheidung Art. 34 DSGVO vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 34 Abs. 1; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; Erwägungsgrund 75; 76; 86; EDSA-Leitlinien 9/2022. ## Praxisformulierung — Bewertungsraster Faktor 1 Schwere: gering / mittel / hoch / sehr hoch. Faktor 2 Wahrscheinlichkeit: gering / mittel / hoch. Faktor 3 Datenkategorie: normale Daten / Art. 9 / Finanzdaten / Identitätsdaten. Faktor 4 Personengruppe: Erwachsene / Minderjährige / Patienten / besonders Schutzbedürftige. Conclusion: hohes Risiko ab Schwere hoch + Wahrscheinlichkeit mittel; bei Art. 9 + Kinder regelmäßig zu bejahen. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-risikobewertung-edsa-leitlinie` und `dsv-risikobewertung-enisa-schweregrad` liefern methodische Tiefe.