--- name: datenschutz-auskunftei-restschuldbefreiung-art17 description: "Art. 17 DSGVO gegen Auskunftei nach Restschuldbefreiung: Art. 17 DSGVO im Auskunfteifall: Interessenabwägung, öffentliche Registerfrist, Einschränkung, Widerspruch und gerichtliche Durchsetzung." --- # Art. 17 DSGVO gegen Auskunftei nach Restschuldbefreiung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Art. 17 DSGVO im Auskunfteifall: Interessenabwägung, öffentliche Registerfrist, Einschränkung, Widerspruch und gerichtliche Durchsetzung. ## Norm- und Quellenanker DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 17, 18, 21; EuGH C-26/22/C-64/22. ## Red Flags - pauschales Brancheninteresse - keine Empfängerliste - Löschung mit Berichtigung verwechselt ## Arbeitsstil Konkrete Normen, konkrete Unterlagen, konkrete nächste Handlung. Keine pauschalen Empfehlungen; Rechtsprechung nur verifiziert mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei zugänglicher Quelle.