--- name: dsfa-typische-fehler-bei-erstpruefung description: "Katalog typischer Fehler bei der DSFA-Erstpruefung und Gegenmassnahmen. Output: Fehlerkatalog mit Pruefliste für DSB und Verantwortliche samt Beispielen aus Aufsichtspraxis." --- # Typische Fehler bei der DSFA-Erstpruefung ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Dsfa Typische Fehler Bei Erstpruefung** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Datenschutzrecht** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Wann dieses Modul hilft - Vor Freigabe einer DSFA durch den Verantwortlichen - Bei Audit einer bestehenden DSFA - In der Schulung neuer DSB oder Datenschutz-Koordinatoren - Bei Aufsichtsanfrage zur Plausibilisierung einer durchgefuehrten DSFA - Bei Re-Pruefung nach Art. 35 Abs. 11 DSGVO ## Rechtlicher Rahmen - Art. 35 DSGVO mit allen Absaetzen. - Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht. - Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO Bussgeldtatbestand für Verstoesse gegen Art. 35. - EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01 und einschlaegige Aufsichtsbehoerdenpraxis. ## Fehlerkatalog mit Gegenmassnahmen ### 1. Triage-Phase - Trigger-Pruefung ohne dokumentierten Vermerk; nur muendlich. Gegenmassnahme: Triage-Vermerk gemaess Skill dsfa-art-35-dsgvo-trigger-und-anwendungsbereich. - Nur Art. 35 Abs. 3 DSGVO geprueft, Generalklausel Abs. 1 uebersehen. Gegenmassnahme: Doppelblick auf Generalklausel und Regelbeispiele. - Blacklist der eigenen Landesbehoerde uebersehen. Gegenmassnahme: Skill dsfa-bfdi-und-laender-blacklist. - EDSA-Kriterien nicht durchgepruft. Gegenmassnahme: Skill dsfa-edpb-leitlinien-9-19-anwendung. ### 2. Beschreibung der Verarbeitung - Beschreibung floskelhaft, ohne Datenfluss. Gegenmassnahme: Datenflussdiagramm und konkrete Empfaengeraufzaehlung. - Drittlandbezug uebersehen, weil EU-Hosting. Gegenmassnahme: Zugriffsbefugnis pruefen, Skill dsfa-für-internationale-datentransfers. - Sub-Auftragsverarbeiter nicht gelistet. Gegenmassnahme: vollstaendige AVV-Kette. - Aufbewahrungsfristen pauschal. Gegenmassnahme: Loeschkonzept beifuegen. ### 3. Verhaeltnismaessigkeit - Verhaeltnismaessigkeitspruefung wird auf Rechtsgrundlage reduziert. Gegenmassnahme: Datenminimierung, Zweckbindung und Speicherbegrenzung separat pruefen. - Mildere Mittel nicht erwogen. Gegenmassnahme: Alternativ-Optionen explizit dokumentieren und verwerfen. - Betroffenenrechte nicht beschrieben. Gegenmassnahme: Pro Recht eine Zeile, wie es operativ umgesetzt wird. ### 4. Risikoanalyse - Risiko nur für Vertraulichkeit untersucht. Gegenmassnahme: alle Schutzziele SDM durchgehen. - Wahrscheinlichkeit ohne Bedrohungsmodell. Gegenmassnahme: Bedrohungsannahmen explizit machen. - Schadenschwere aus Sicht des Verantwortlichen statt Betroffener. Gegenmassnahme: Erwaegungsgrund 75 DSGVO als Massstab. - Risikomatrix bleibt für Massnahmen-Spalte leer. Gegenmassnahme: Pro Risiko mindestens eine Massnahme zuordnen. ### 5. Massnahmen - TOM-Konzept fehlt oder ist generisch. Gegenmassnahme: konkrete Massnahmen mit Verantwortlichen und Fristen. - Vertragliche Massnahmen (AVV, SCC) nicht referenziert. Gegenmassnahme: Verweis auf konkrete Vertragsversion und Datum. - KI-Spezifika fehlen. Gegenmassnahme: Skill dsfa-für-ki-systeme-schnittstelle-art-26-kivo. - Stand der Technik nicht begruendet. Gegenmassnahme: BSI- oder ENISA-Referenz beifuegen. ### 6. Restrisiko - Restrisiko wird kuenstlich kleingerechnet, um Art. 36 zu vermeiden. Gegenmassnahme: Ehrliche Bewertung; bei spaeterem Vorfall verdoppelter Vorwurf. - Restrisiko ohne Begruendung pauschal als gering bewertet. Gegenmassnahme: pro Szenario Begruendung. - Vorab-Konsultation Art. 36 als Option statt Pflicht behandelt. Gegenmassnahme: Skill dsfa-restrisiko-und-art-36-konsultation. ### 7. Konsultation und Freigabe - DSB-Anhörung nur muendlich oder gar nicht. Gegenmassnahme: schriftliche Stellungnahme, datiert und unterzeichnet. - Stakeholder-Konsultation Art. 35 Abs. 9 nicht erwogen. Gegenmassnahme: Skill dsfa-stakeholder-konsultation-art-35-9. - Freigabe ohne Datum oder durch Unbefugten. Gegenmassnahme: definierter Eskalations- und Freigabeprozess. - Verarbeitung wird vor Antwort der Aufsicht aufgenommen. Gegenmassnahme: Projektplan an Frist 8 Wochen ankoppeln. ### 8. Dokumentation und Update - DSFA wird einmal erstellt und nie aktualisiert. Gegenmassnahme: Skill dsfa-update-bei-aenderungen-und-revision. - Versionen werden ueberschrieben. Gegenmassnahme: Versionshistorie als Pflichtfeld. - Aktenzeichen oder Aufbewahrungsfrist fehlt. Gegenmassnahme: Skill dsfa-dokumentation-und-rechenschaftspflicht-art-5-ii. - Verweis im Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 fehlt. Gegenmassnahme: Doppelnachweis VV plus DSFA. ## Pruefliste vor Freigabe ``` DSFA-FREIGABE-PRUEFLISTE [DATUM] Verarbeitung: [BEZEICHNUNG] Pruefer: [NAME, ROLLE] A. Triage [ ] Triage-Vermerk schriftlich vorhanden [ ] Blacklist-Abgleich dokumentiert [ ] WP-248-Kriterien gepruet B. Beschreibung [ ] Datenfluss konkret beschrieben [ ] Drittlandbezug geprueft [ ] Sub-AV-Kette vollstaendig [ ] Aufbewahrungsfristen konkret C. Verhaeltnismaessigkeit [ ] Datenminimierung [ ] Zweckbindung [ ] Speicherbegrenzung [ ] Mildere Mittel erwogen [ ] Betroffenenrechte operativ D. Risikoanalyse [ ] Alle Schutzziele gepruet [ ] Wahrscheinlichkeit begruendet [ ] Schadenschwere aus Sicht Betroffener [ ] Risikomatrix vor und nach Massnahmen E. Massnahmen [ ] TOM konkret mit Eigentuemer und Frist [ ] Vertragliche Massnahmen referenziert [ ] KI-Spezifika beruecksichtigt F. Restrisiko [ ] Bewertung begruendet [ ] Art. 36 gepruet G. Konsultation [ ] DSB schriftlich angehoert [ ] Stakeholder-Konsultation Art. 35 Abs. 9 erwogen [ ] Freigabe durch befugte Person H. Dokumentation [ ] Aktenzeichen vergeben [ ] Versionshistorie gefuehrt [ ] Verweis im VV Art. 30 Freigabeempfehlung: ja / nachzubessern / nein Unterschrift Pruefer: ____________________ ``` ## Quellen Stand 06/2026 - Art. 35, 36, 5 Abs. 2, 83 Abs. 4 lit. a DSGVO - EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01 - BfDI- und Landesbehoerden-Pruefberichte (live abzurufen) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe verifizieren - Literatur: Kommentar- und Aufsatzfundstellen nur bei eigener Quelle