--- name: dsv-interne-dokumentation-art-33-abs-5 description: "Pflegt das interne Vorfallregister nach Art: 33 Abs. 5 DSGVO als Beweisinstrument der Rechenschaftspflicht. Behandelt: Pflichtinhalte Sachverhalt, Auswirkungen, Abhilfemaßnahmen, Bewertung; Verknüpfung mit VVT; A..." --- # Pflegt das interne Vorfallregister nach Art ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Pflegt das interne Vorfallregister nach Art. 33 Abs. 5 DSGVO als Beweisinstrument der Rechenschaftspflicht. Behandelt: Pflichtinhalte Sachverhalt, Auswirkungen, Abhilfemaßnahmen, Bewertung; Verknüpfung mit VVT; Aufbewahrungsfristen; Schnittstelle zu Risikomanagement; Vorlage auf Anforderung der Aufsichtsbehörde; Versionierung. Output: Vorlage Vorfallregister mit Pflichtfeldern. Abgrenzung: kein Verfahrensverzeichnis Art. 30. ### Interne Dokumentation Art. 33 Abs. 5 DSGVO — Vorfallregister ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Wer pflegt das Register — DSB, IT-Sicherheit, Compliance? 2. Welches System (Excel, GRC-Tool, DMS)? 3. Welche Aufbewahrungsfrist gilt im Unternehmen? 4. Welche Schnittstellen zu VVT, DSFA, ISMS bestehen? 5. Wer hat Zugriff? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (Rechenschaftspflicht erfüllen; Bußgeldverteidigung) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 33 Abs. 5 DSGVO** Dokumentationspflicht. - **Art. 5 Abs. 2 DSGVO** Rechenschaftspflicht. - **Art. 30 DSGVO** VVT. - **Art. 24 DSGVO** Verantwortung. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Aufbewahrungsdauer und Vorlagepflicht vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 5 Abs. 2; Art. 24; Art. 30; Art. 33 Abs. 5 DSGVO. ## Praxisformulierung — Pflichtfelder Vorfallregister Vorfall-ID; Datum Kenntnisnahme; Datum Eintritt; Kategorie (V/I/V); Sachverhalt; betroffene Verarbeitung VVT-ID; Datenarten; Anzahl Betroffener; Folgen; ergriffene Maßnahmen; Bewertung Art. 33; Bewertung Art. 34; Meldedatum; Aktenzeichen Aufsichtsbehörde; verantwortlicher Bearbeiter; Status; Aufbewahrung bis. Versionierung: jede Änderung mit Datum und Bearbeiter; alte Versionen revisionssicher. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-vvt-update-nach-vorfall` deckt die Aktualisierung des VVT ab.