--- name: dsv-meldekette-auftragsverarbeiter description: "Steuert die Meldekette in einer Auftragsverarbeiter-Konstellation nach Art: 33 Abs. 2 DSGVO. Behandelt: Meldung des Auftragsverarbeiters an den Verantwortlichen; Form, Frist, Inhalt..." --- # Steuert die Meldekette in einer Auftragsverarbeiter-Konstellation nach Art ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Steuert die Meldekette in einer Auftragsverarbeiter-Konstellation nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO. Behandelt: Meldung des Auftragsverarbeiters an den Verantwortlichen; Form, Frist, Inhalt; Eskalation bei Schweigen oder Verzögerung; AV-Vertragsklauseln nach Art. 28 Abs. 3 lit. f und h DSGVO; Unterauftragsverarbeiter; Vertragsstrafen; Beweissicherungspflichten beim Auftragsverarbeiter. Output: Mustermeldung Auftragsverarbeiter an Verantwortlichen plus Eskalationsschreiben. Abgrenzung: keine Behördenmeldung durch den Auftragsverarbeiter. ### Meldekette Auftragsverarbeiter — Art. 33 Abs. 2 DSGVO ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Wer ist Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter (klare Abgrenzung)? 2. Liegt ein AV-Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO vor? 3. Welche Meldefristen sind dort vereinbart (oft kürzer als 72 Stunden)? 4. Sind Unterauftragsverarbeiter beteiligt? 5. Welche Vertragsstrafen oder Schadensersatzklauseln greifen? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (klare Verantwortungsabgrenzung; Schadensersatzansprüche sichern) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 28 Abs. 3 lit. f; h DSGVO** AV-Pflichten. - **Art. 33 Abs. 2 DSGVO** Meldepflicht des Auftragsverarbeiters. - **Art. 82 DSGVO** Schadensersatz. - **§ 280 BGB** Pflichtverletzung. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Fristberechnung Art. 33 Abs. 1 DSGVO bei Kenntnis nur des Auftragsverarbeiters vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 28 Abs. 3; Art. 33 Abs. 2; Art. 82 DSGVO; § 280 BGB. ## Praxisformulierung — Muster Meldung Auftragsverarbeiter Betreff: Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO. Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Art. 33 Abs. 2 DSGVO und unserem AV-Vertrag vom [Datum] melden wir Ihnen folgenden Vorfall: - Datum und Uhrzeit der Kenntnisnahme: [...] - Beschreibung der Verletzung: [...] - Betroffene Verarbeitung: [...] - Geschätzte Anzahl betroffener Datensätze: [...] - Bereits eingeleitete Sofortmaßnahmen: [...] - Vorgeschlagene weitere Maßnahmen: [...] - Ansprechpartner: [...] Eine Nachmeldung mit weiteren Details folgt unverzüglich nach Abschluss der forensischen Analyse. Eskalationsschreiben bei Schweigen: Fristsetzung 24 h; danach Vertragsstrafe und Kündigungsandrohung. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung des Verantwortlichen ab.