--- name: dsv-meldung-art-33-pflichtangaben description: "Erstellt eine vollständige Meldung nach Art: 33 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der 72-Stunden-Frist. Behandelt: Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 lit. a-d DSGVO — Art der Verletzung; Kategori..." --- # Erstellt eine vollständige Meldung nach Art ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Erstellt eine vollständige Meldung nach Art. 33 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der 72-Stunden-Frist. Behandelt: Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 lit. a-d DSGVO — Art der Verletzung; Kategorien und ungefähre Zahl der Betroffenen und Datensätze; Name und Kontakt des Datenschutzbeauftragten; wahrscheinliche Folgen; ergriffene oder vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen; Begründung Verspätung Art. 33 Abs. 1 Satz 2; Form schriftlich oder per Online-Formular; schrittweise Übermittlung Art. 33 Abs. 4. Output: Fließtext-Meldung in der Reihenfolge der Berliner Formularstruktur I bis VI. Abgrenzung: keine behörden-spezifischen Eingabewege; keine Benachrichtigung Art. 34. ### Meldung nach Art. 33 DSGVO — Pflichtangaben generisch ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig (Sitzland-Prinzip nach Art. 55; Lead Authority Art. 56)? 2. Welches Online-Formular oder welcher Postweg ist vorgegeben? 3. Welche Fristberechnung — wann begann die qualifizierte Kenntnis? 4. Liegen Daten Art. 9 DSGVO oder § 203 StGB-Geheimnisse vor? 5. Ist eine vorläufige Meldung sinnvoll und welche Nachmeldungen sind geplant? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (Behördentauglicher Erstmelde-Text in 72 h; Vermeidung von Rückfragen) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 33 Abs. 1 DSGVO** Meldepflicht binnen 72 Stunden. - **Art. 33 Abs. 3 DSGVO** Pflichtangaben. - **Art. 33 Abs. 4 DSGVO** schrittweise Übermittlung. - **Art. 33 Abs. 5 DSGVO** Dokumentationspflicht. - **Art. 55; 56 DSGVO** Zuständigkeit. - **§ 51 BlnDSG / Landesdatenschutzgesetze** für öffentliche Stellen. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; aktuelle Bußgeldfälle wegen unvollständiger oder verspäteter Meldungen vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 3 lit. a-d; Art. 33 Abs. 4; Art. 33 Abs. 5; Art. 55; Art. 56 DSGVO; § 51 BlnDSG. ## Berliner Struktur als Goldstandard Die Meldeformular-Vorlage der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit deckt strukturell alle Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO ab und wird als inhaltliche Pruefliste verwendet. Die Meldung gliedert sich in sechs Bloecke: **I. Wo ist die Datenpanne passiert?** - Verantwortliche Stelle (Unternehmen, Verein, Praxis, Behörde) — Name, Anschrift, Webseite, Branche. - Angaben zur meldenden Person — Name, Funktion, dienstliche E-Mail, Telefon. **II. Was ist passiert?** - Art der Datenpanne (Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit; konkrete Kategorie). - Beschreibung — was ist passiert; welche Fehler oder Sicherheitsluecken; welche technischen Systeme und Dienste. - Auftragsverarbeiter beteiligt — falls ja Name und Anschrift. - Beginn und Dauer der Datenpanne; ggf. fruehestmoeglichen Zeitpunkt. - Datum der Kenntnisnahme (loest 72-Stunden-Frist aus). - Betroffene Datenarten — Namen; Adressen; E-Mail-Adressen; Standort; Geburtsdatum; Passwoerter; Personalausweisnummer; Pass; Steuernummer; Bankdaten; wirtschaftliche Verhaeltnisse; Straftaten; politische Meinungen; religioese Ueberzeugungen; Gewerkschaftszugehoerigkeit; Gesundheit; Sexualitaet; ethnische Herkunft; Biometrie; Identifikationsnummern; Fotos/Videos; unbekannt. - Art. 9 DSGVO-Daten ja/nein/nicht bekannt. - Kategorien betroffener Personen — Mitarbeitende; Nutzer; Kunden; Patienten; Politiker; Kinder/Minderjaehrige; Personen öffentlichen Lebens; andere. - Anzahl betroffener Personen (Obergrenze). - Anzahl betroffener Datensaetze. - Wahrscheinliche Folgen für Betroffene — Geheimnisoffenbarung; wirtschaftliche Nachteile; finanzieller Schaden; Bloss­stellung; Rufschaedigung; Verlust des Arbeitsplatzes; Existenzgefaehrdung; Lebensgefaehrdung; Diskriminierung; gesellschaftliche Nachteile; Identitaetsdiebstahl; Aufhebung Pseudonymisierung; andere. **III. Welche Gegenmassnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen?** - Bereits eingeleitete und geplante Gegenmassnahmen zur Schadensminderung und zur kuenftigen Verhinderung. - Vorbestehende technische und organisatorische Massnahmen sowie Begruendung, weswegen sie nicht ausgereicht haben. - Information der Betroffenen ja/nein; wie und wann; welche Empfehlungen; bei nein Begruendung zu Art. 34 DSGVO. **IV. Sonstige Mitteilungen an die Aufsichtsbehoerde** - Andere Behörden eingeschaltet (mit Aktenzeichen). - Strafanzeige (Dienststelle, Aktenzeichen). - Sonstige Hinweise. **V. Dokumente** - Forensischer Untersuchungsbericht. - Auflistung der technischen und organisatorischen Massnahmen. - Muster Benachrichtigungsschreiben Art. 34 DSGVO. - Schluesselmaterial (PGP). **VI. Abschluss** - Vorlaeufige Meldung ja/nein; bei vorläufiger Meldung Ergaenzung binnen 14 Tagen. Diese sechs Bloecke werden in jeder Behörden-spezifischen Meldung adressiert; die Reihenfolge kann je nach Formular variieren. ## Praxisformulierung — Meldungstext Reihenfolge Meldung-vor-Bewertung Die Meldung wird als Fließtext oder als ausgefülltes Online-Formular eingereicht. Reihenfolge der Inhalte: 1. Verantwortliche Stelle und meldende Person (Block I). 2. Was ist passiert — Beschreibung der Verletzung; Beginn und Kenntnisnahme; Datenarten; Anzahl Betroffener und Datensätze; wahrscheinliche Folgen (Block II). 3. Welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen — einschließlich vorbestehender TOM und deren Schwächen (Block III). 4. Sonstige Mitteilungen — andere Behörden, Strafanzeige, sonstige Hinweise (Block IV). 5. Beilagen — forensischer Bericht, TOM-Liste, Muster Benachrichtigungsschreiben (Block V). 6. Abschluss — vorläufig oder endgültig; Ergänzung binnen 14 Tagen (Block VI). Erst nach der Meldung folgt die anwaltliche Einschätzung zu Meldepflicht, Benachrichtigungspflicht und Bußgeldrisiken — getrennt vom Meldetext. Output ist Text, kein Code, kein JSON. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - Behördenspezifische Eingabewege und Adressen siehe dsv-meldung-bfdi / dsv-meldung-baylda / dsv-meldung-ldi-nrw etc.