--- name: dsv-meldung-lfdi-bw description: "Reicht eine Meldung nach Art: 33 DSGVO bei der Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) ein. Behandelt: Zuständigkeit für Verantwortliche mit Hauptniederlassung in Baden-Wü..." --- # Reicht eine Meldung nach Art ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Reicht eine Meldung nach Art. 33 DSGVO bei der Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) ein. Behandelt: Zuständigkeit für Verantwortliche mit Hauptniederlassung in Baden-Württemberg und für nicht-öffentliche Stellen; Online-Formular und Postweg; Pflichtangaben in der Reihenfolge der Berliner Goldstandard-Struktur I bis VI; Sonderregelungen aus LDSG Baden-Württemberg; Eingangsbestätigung; Aktenzeichen; Nachmeldung. Output: einreichungsfertige Meldung als Fließtext mit Erläuterung der Eingabewege. Abgrenzung: keine Risikobewertung; keine Benachrichtigung Art. 34 DSGVO. ### Meldung Art. 33 DSGVO an die LfDI BW ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Ist die LfDI BW tatsächlich zuständig (Sitzland, Lead Authority Art. 56 DSGVO)? 2. Liegt ein nicht-öffentlicher oder öffentlicher Verantwortlicher vor? 3. Welcher Eingabeweg ist vorgegeben (Online-Formular versus Post versus E-Mail)? 4. Welche Sonderregelung aus LDSG Baden-Württemberg ist zu beachten? 5. Ist eine vorläufige Meldung sinnvoll und wann erfolgt die Nachmeldung? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (akzeptierte Erstmeldung in 72 h; keine Rückfragen) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 33 DSGVO** Meldepflicht. - **Art. 55 DSGVO** Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde. - **LDSG Baden-Württemberg** landesrechtliche Sondervorschriften für öffentliche Stellen. - **Art. 5 Abs. 2 DSGVO** Rechenschaftspflicht. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; aktuelle Bußgeldpraxis der LfDI BW vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 33; Art. 55; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; LDSG Baden-Württemberg. ## Behördenstammdaten LfDI BW - Name: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg - Anschrift: Heilbronner Straße 35; 70191 Stuttgart (stufenloser Zugang ueber Rampe; Navigationsadresse Räpplenstraße 2; 70191 Stuttgart; Umzug zum 22.12.2025) - Kontakt: poststelle@lfdi.bwl.de; Telefon 0711 615541-0 - Online-Meldeformular: baden-wuerttemberg.datenschutz.de — Online-Meldeformular - Sondernorm: LDSG Baden-Württemberg - Bundesland: Baden-Württemberg Hinweis: Adressen und URLs werden vor Versendung über die offizielle Behördenseite verifiziert; sie können sich ändern. ## Berliner Struktur als Goldstandard Die Meldeformular-Vorlage der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit deckt strukturell alle Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO ab und wird als inhaltliche Pruefliste verwendet. Die Meldung gliedert sich in sechs Bloecke: **I. Wo ist die Datenpanne passiert?** - Verantwortliche Stelle (Unternehmen, Verein, Praxis, Behörde) — Name, Anschrift, Webseite, Branche. - Angaben zur meldenden Person — Name, Funktion, dienstliche E-Mail, Telefon. **II. Was ist passiert?** - Art der Datenpanne (Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit; konkrete Kategorie). - Beschreibung — was ist passiert; welche Fehler oder Sicherheitsluecken; welche technischen Systeme und Dienste. - Auftragsverarbeiter beteiligt — falls ja Name und Anschrift. - Beginn und Dauer der Datenpanne; ggf. fruehestmoeglichen Zeitpunkt. - Datum der Kenntnisnahme (loest 72-Stunden-Frist aus). - Betroffene Datenarten — Namen; Adressen; E-Mail-Adressen; Standort; Geburtsdatum; Passwoerter; Personalausweisnummer; Pass; Steuernummer; Bankdaten; wirtschaftliche Verhaeltnisse; Straftaten; politische Meinungen; religioese Ueberzeugungen; Gewerkschaftszugehoerigkeit; Gesundheit; Sexualitaet; ethnische Herkunft; Biometrie; Identifikationsnummern; Fotos/Videos; unbekannt. - Art. 9 DSGVO-Daten ja/nein/nicht bekannt. - Kategorien betroffener Personen — Mitarbeitende; Nutzer; Kunden; Patienten; Politiker; Kinder/Minderjaehrige; Personen öffentlichen Lebens; andere. - Anzahl betroffener Personen (Obergrenze). - Anzahl betroffener Datensaetze. - Wahrscheinliche Folgen für Betroffene — Geheimnisoffenbarung; wirtschaftliche Nachteile; finanzieller Schaden; Bloss­stellung; Rufschaedigung; Verlust des Arbeitsplatzes; Existenzgefaehrdung; Lebensgefaehrdung; Diskriminierung; gesellschaftliche Nachteile; Identitaetsdiebstahl; Aufhebung Pseudonymisierung; andere. **III. Welche Gegenmassnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen?** - Bereits eingeleitete und geplante Gegenmassnahmen zur Schadensminderung und zur kuenftigen Verhinderung. - Vorbestehende technische und organisatorische Massnahmen sowie Begruendung, weswegen sie nicht ausgereicht haben. - Information der Betroffenen ja/nein; wie und wann; welche Empfehlungen; bei nein Begruendung zu Art. 34 DSGVO. **IV. Sonstige Mitteilungen an die Aufsichtsbehoerde** - Andere Behörden eingeschaltet (mit Aktenzeichen). - Strafanzeige (Dienststelle, Aktenzeichen). - Sonstige Hinweise. **V. Dokumente** - Forensischer Untersuchungsbericht. - Auflistung der technischen und organisatorischen Massnahmen. - Muster Benachrichtigungsschreiben Art. 34 DSGVO. - Schluesselmaterial (PGP). **VI. Abschluss** - Vorlaeufige Meldung ja/nein; bei vorläufiger Meldung Ergaenzung binnen 14 Tagen. Diese sechs Bloecke werden in jeder Behörden-spezifischen Meldung adressiert; die Reihenfolge kann je nach Formular variieren. ## Praxisformulierung — Einreichungsablauf 1. Erstmeldung über das Online-Formular oder per E-Mail an die unten genannte Adresse. 2. Pflichtangaben in der Reihenfolge der Berliner Goldstandard-Struktur (Block I bis VI). 3. Anlagen als PDF (forensischer Bericht; TOM-Liste; Muster Benachrichtigung). 4. Bei Bedarf vorläufige Meldung mit Hinweis auf Nachreichung binnen 14 Tagen. 5. Eingangsbestätigung archivieren; Aktenzeichen in das interne Vorfallregister übernehmen. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` liefert die generische Pflichtinhalte-Vorlage. - `dsv-nachmeldung-aktualisierung-art-33-abs-4` deckt die Nachmeldung ab.