--- name: dsv-risikobewertung-enisa-schweregrad description: "Wendet die ENISA-Methodik Recommendations for a methodology of the assessment of severity of personal data breaches auf einen konkreten Vorfall an: Wendet die ENISA-Methodik Recommendations for a methodology of the assessment of severity of personal data br..." --- # Wendet die ENISA-Methodik Recommendations for a methodology of the assessment of severity of personal data breaches auf einen konkreten Vorfall an ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Risikobewertung Enisa Art Schnelltriage** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Datenschutzrecht** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Wendet die ENISA-Methodik Recommendations for a methodology of the assessment of severity of personal data breaches auf einen konkreten Vorfall an. Behandelt: Data Processing Context DPC; Ease of Identification EI; Circumstances of Breach CB; Schweregradformel SE = DPC × EI + CB; vier Stufen Low Medium High Very High; Übersetzung in Meldepflicht Art. 33 und Benachrichtigung Art. 34 DSGVO. Output: quantitative ENISA-Bewertung mit Faktoren und Schwellenwerten. Abgrenzung: keine EDSA-Beispielmethodik; keine Behördenmeldung. ### ENISA-Methodik zur Schweregradbewertung von Datenschutzverletzungen ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welche Verarbeitungskontextstufe (DPC) liegt vor — einfach, behavior, sensitive, oder highly sensitive? 2. Wie leicht sind Betroffene identifizierbar (EI von 0,25 bis 1)? 3. Welche Umstände erhöhen oder mindern das Risiko (CB-Faktoren)? 4. Welche Daten sind besonders schutzbedürftig? 5. Wie ist die quantitative Bewertung zu kommunizieren? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (objektivierte Bewertung; Verteidigung gegen Behörde) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 33 Abs. 1 DSGVO** Meldepflicht. - **Art. 34 Abs. 1 DSGVO** Benachrichtigung. - **Erwägungsgrund 75; 76 DSGVO**. - **ENISA Recommendations for a methodology of the assessment of severity of personal data breaches** (2013, weiterhin in Praxis verwendet). - **Art. 5 Abs. 2 DSGVO** Rechenschaftspflicht. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Akzeptanz der ENISA-Methodik durch deutsche Aufsichtsbehörden vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 33 Abs. 1; Art. 34 Abs. 1; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; ENISA-Methodik 2013. ## Praxisformulierung — ENISA-Berechnung DPC: simple data 1; behavioural data 2; sensitive data 3; highly sensitive data 4. EI: negligible 0,25; limited 0,5; significant 0,75; maximum 1. CB: -2 bis +0,5 je nach Umständen (Loss of confidentiality, integrity, availability; malicious intent; etc.). SE = DPC × EI + CB. Stufen: SE < 2 Low; 2-3 Medium; 3-4 High; > 4 Very High. Conclusion: Meldung Art. 33 ab Medium; Benachrichtigung Art. 34 ab High. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-risikobewertung-edsa-leitlinie` ergaenzt um qualitative Beispielfallgruppen.