--- name: dsv-risikobewertung-schwellen-art-33-34 description: "Strukturiert die Schwellenwertentscheidung nach Art: 33 und Art. 34 DSGVO als anwaltlichen Entscheidungsbaum. Behandelt: voraussichtlich-kein-Risiko-Schwelle Art. 33 Abs. 1; Meldeschwelle; voraussichtlich..." --- # Strukturiert die Schwellenwertentscheidung nach Art ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Risikobewertung Enisa Art Schnelltriage** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Datenschutzrecht** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Strukturiert die Schwellenwertentscheidung nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO als anwaltlichen Entscheidungsbaum. Behandelt: voraussichtlich-kein-Risiko-Schwelle Art. 33 Abs. 1; Meldeschwelle; voraussichtlich-hohes-Risiko Art. 34 Abs. 1; Ausnahmen Art. 34 Abs. 3 (technische Schutzmaßnahmen, nachträgliche Risikominderung, unverhältnismäßiger Aufwand); EDSA-Auslegung; deutsche Praxis. Output: Entscheidungsbaum mit Begründungstexten für jede Verzweigung. Abgrenzung: keine konkrete Meldung; keine ENISA-Quantifizierung. ### Schwellenwerte Art. 33 und Art. 34 DSGVO — Entscheidungsbaum ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Liegt überhaupt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO vor? 2. Welche Wahrscheinlichkeit eines Risikos für Rechte und Freiheiten besteht? 3. Welche Schwere des Risikos ist plausibel? 4. Greift eine Ausnahme nach Art. 34 Abs. 3 DSGVO? 5. Welche Begründung trägt die Behörde wahrscheinlich mit? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (sichere Entscheidung; nachprüfbare Begründung) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 4 Nr. 12 DSGVO** Definition Verletzung. - **Art. 33 Abs. 1 DSGVO** Meldeschwelle. - **Art. 34 Abs. 1 DSGVO** Benachrichtigungsschwelle. - **Art. 34 Abs. 3 DSGVO** Ausnahmen. - **Erwägungsgrund 75; 76; 85; 86 DSGVO**. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Auslegung Art. 34 Abs. 3 lit. a DSGVO (Verschlüsselung) und lit. c (unverhältnismäßiger Aufwand) vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 4 Nr. 12; Art. 33 Abs. 1; Art. 34 Abs. 1; Art. 34 Abs. 3 DSGVO; Erwägungsgrund 75; 76; 85; 86. ## Praxisformulierung — Entscheidungsbaum Frage 1: Verletzung im Sinne Art. 4 Nr. 12? Nein → Dokumentation reicht. Ja → Frage 2. Frage 2: Voraussichtlich kein Risiko? Ja → keine Meldung; Dokumentation Art. 33 Abs. 5. Nein → Meldung Art. 33. Frage 3: Voraussichtlich hohes Risiko? Nein → keine Benachrichtigung. Ja → Frage 4. Frage 4: Art. 34 Abs. 3 DSGVO Ausnahme? Ja → öffentliche Bekanntmachung statt individueller Benachrichtigung. Nein → individuelle Benachrichtigung. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-risikobewertung-edsa-leitlinie` und `dsv-risikobewertung-enisa-schweregrad` liefern die methodische Tiefe.