--- name: dsv-sozialdaten-sgb description: "Bewertet einen Datenschutzvorfall bei Sozialleistungsträgern, Sozialversicherungen und sozialen Diensten nach den Sondervorschriften der Sozialgesetzbücher: Bewertet einen Datenschutzvorfall bei Sozialleistungsträgern, Sozialversicherungen und sozialen Dien..." --- # Bewertet einen Datenschutzvorfall bei Sozialleistungsträgern, Sozialversicherungen und sozialen Diensten nach den Sondervorschriften der Sozialgesetzbücher ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Risikobewertung Enisa Art Schnelltriage** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Datenschutzrecht** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Bewertet einen Datenschutzvorfall bei Sozialleistungsträgern, Sozialversicherungen und sozialen Diensten nach den Sondervorschriften der Sozialgesetzbücher. Behandelt: Sozialdatenbegriff § 67 SGB X; Sozialgeheimnis § 35 SGB I; Verhältnis zur DSGVO; Meldepflicht nach § 83a SGB X; besondere Bußgeldvorschriften; Aufsichtsstruktur Bund/Länder. Output: Memo zur Meldepflicht-Doppelspur und Empfehlung. Abgrenzung: keine konkrete Behördenmeldung. ### Sozialdaten im Datenschutzvorfall — SGB I und SGB X ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Liegen Sozialdaten im Sinne § 67 SGB X vor? 2. Welche Stelle ist Verantwortlicher — Sozialleistungsträger, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft? 3. Welche Aufsicht ist zuständig (Bundesbeauftragte oder Landesbeauftragte)? 4. Welche Meldewege überschneiden sich (DSGVO und SGB)? 5. Welche besonderen Strafvorschriften greifen (§ 85 SGB X)? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (Doppelmeldung sauber abwickeln; berufs- und beamtenrechtliche Folgen vermeiden) ## Rechtsgrundlagen - **§ 35 SGB I** Sozialgeheimnis. - **§ 67 SGB X** Definitionen. - **§ 83a SGB X** Meldung Datenschutzverletzungen. - **§ 85 SGB X** Bußgeldvorschriften. - **Art. 33 DSGVO** allgemeine Meldepflicht. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zum Verhältnis § 83a SGB X zu Art. 33 DSGVO vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen § 35; § 67; § 83a; § 85 SGB X; § 35 SGB I; Art. 33 DSGVO. ## Praxisformulierung — Doppelspur Meldung DSGVO-Spur: Meldung an Aufsichtsbehörde (BfDI bei Bundesbehörde oder zuständige Landesbehörde). SGB-Spur: zusätzliche Pflichten nach § 83a SGB X; ggf. Aufsicht durch Sozialministerium. Berichtsformate parallel halten; Konsistenz beachten. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-art-9-besondere-kategorien` deckt Gesundheitsdaten ab. - `dsv-paragraf-203-stgb-berufsgeheimnis` deckt aerztliches Geheimnis ab.