--- name: dsv-tonfall-krisenkommunikation description: "Bestimmt den richtigen Tonfall und die Sprachregelung in der Krisenkommunikation nach einem Datenschutzvorfall: Behandelt: Vermeidung von Verharm..." --- # Bestimmt den richtigen Tonfall und die Sprachregelung in der Krisenkommunikation nach einem Datenschutzvorfall ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Bestimmt den richtigen Tonfall und die Sprachregelung in der Krisenkommunikation nach einem Datenschutzvorfall. Behandelt: Vermeidung von Verharmlosung; Vermeidung von Panikmache; matter-of-factly; Reasoning vor Conclusion; Vermeidung selbstbelastender Aussagen; keine voreiligen Schuldzuweisungen; Empathie ohne Anerkenntnis; rechtliche Grenzen (§ 824 BGB; § 4 UWG; Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO). Output: Sprachregel-Leitfaden mit Beispielsätzen Do/Don't. Abgrenzung: keine Pressemitteilung; keine individuelle Benachrichtigung. ### Tonfall und Sprache in der Krisenkommunikation nach Datenschutzvorfall ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welche Zielgruppe wird angesprochen (Betroffene, Presse, Mitarbeiter, Großkunden)? 2. Welcher Markenton ist beim Mandanten etabliert? 3. Welche Aussagen sind faktenfest belegbar? 4. Welche Aussagen wären selbstbelastend im Bußgeldverfahren? 5. Welche Aussagen wären zivilrechtlich riskant? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (Vertrauenserhalt; keine Selbstbelastung; keine Sammelklagen-Munition) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 12 Abs. 1 DSGVO** klare einfache Sprache. - **Art. 34 Abs. 2 DSGVO** Inhalt der Benachrichtigung. - **Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO** Transparenz. - **§ 824 BGB** Kreditgefährdung. - **§ 4 UWG** Mitbewerberschutz. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Wortlaut-Streitigkeiten in Massendatenpannen vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 5 Abs. 1 lit. a; Art. 12 Abs. 1; Art. 34 Abs. 2 DSGVO; § 824 BGB; § 4 UWG. ## Praxisformulierung — Do/Don't Do: konkrete Beschreibung des Vorfalls; konkrete Folgen; konkrete Empfehlungen; respektvolle Anrede; Hotline. Don't: Pauschalentschuldigungen ohne Bezug; Schuldzuweisungen an Dritte ohne Beleg; Versprechungen Es-kann-nicht-mehr-passieren; juristische Wertungen wie kein-Risiko ohne Beleg. Empathie ohne Anerkenntnis: Wir bedauern den Vorfall; wir verstehen Ihre Sorge; wir prüfen alle erforderlichen Schritte. Reasoning vor Conclusion: erst Beschreibung der Lage; dann Bewertung; dann Empfehlung. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-pressemitteilung-krisenkommunikation` deckt die Pressemitteilung ab. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt das Anschreiben ab.