--- name: lead-authority-konzern description: "Bestimmt die federführende Aufsichtsbehörde bei grenzüberschreitender Verarbeitung im Konzern nach Art. 56 DSGVO. Behandelt: Hauptniederlassung; entscheidungsmächtige Stelle; Konzernstruktur; EDSA-Leitlinien zur Lead Authority; Kooperationsverfahren Art. 60 DSGVO; Konsistenzverfahren Art. 63; Mel..." --- # Federführende Aufsichtsbehörde im Konzern — Art. 56 DSGVO ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welche Hauptniederlassung hat die Verantwortliche im EU-Sinn? 2. Wer trifft die Verarbeitungsentscheidungen tatsächlich? 3. Welche Mitgliedstaaten sind betroffen? 4. Gibt es eine deutsche Tochter mit eigener Aufsichtsbehörde? 5. Ist eine parallele Meldung an mehrere Behörden ratsam? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (richtige Behörde; Vermeidung von Doppelverfahren) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 56 DSGVO** federführende Aufsichtsbehörde. - **Art. 60 DSGVO** Kooperation. - **Art. 63 DSGVO** Konsistenz. - **Art. 4 Nr. 16 DSGVO** Hauptniederlassung. - **EDSA-Leitlinien zur Bestimmung der Lead Authority**. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu EuGH-Entscheidungen zur Auslegung Art. 56 DSGVO vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 4 Nr. 16; Art. 56; Art. 60; Art. 63 DSGVO. ## Praxisformulierung — Bestimmungsraster 1. Hauptniederlassung identifizieren. 2. Entscheidungsmacht prüfen — wer steuert die Verarbeitung? 3. Lead Authority benennen; weitere betroffene Behörden auflisten. 4. Meldung an Lead Authority; informierende Mitteilung an deutsche Behörde, wenn deutsche Niederlassung beteiligt. 5. Sprachpolitik: Lead Authority erhält Meldung in deren Amtssprache. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-meldung-bfdi` und `dsv-meldung-` decken konkrete Einreichung ab.