--- name: mandantendaten-ki description: "Datenschutzkonforme Verwendung von Mandantendaten beim Einsatz von KI-Tools in der Kanzlei prüfen. Art. 5 6 DSGVO BRAO § 43a Verschwiegenheit. Prüfraster: Rechtsgrundlage Zweckbindung Vertraulichkeit Anwaltsprivileg AVV KI-Anbieter. Output: Compliance-Memo Nutzungsempfehlung. Abgrenzung: nicht fü..." --- # Mandantendaten und KI-Dienstleister (§ 203 StGB, Art. 28 DSGVO) ## Zweck Dieser Skill begleitet die berufsrechtlich und datenschutzrechtlich konforme Einbindung externer IT- und KI-Dienstleister in Kanzlei- und Beratungsprozesse. Im Mittelpunkt stehen (1) die strafrechtliche Compliance nach § 203 StGB n.F., (2) die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO, (3) der datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO sowie (4) spezifische Anforderungen an KI-Systeme (Transfer Impact Assessment, EU-Hosting, Audit-Logs). Anwendungsfälle: Kanzlei möchte CloudDienstleister für E-Mail-Hosting einsetzen; Rechtsanwalt erwägt Nutzung eines KI-Tools zur Dokumentenanalyse; IT-Dienstleister erhält Zugang zu Mandantenakten für Systemwartung. ## Eingaben Das Modell benötigt: - **Art des KI-/IT-Dienstleisters**: Name, Sitz (EU/Drittland), Geschäftsmodell, Trainingsnutzung personenbezogener Daten? - **Verarbeitete Mandantendaten**: Welche Kategorien (Beratungsinhalte, Verfahrensdaten, persönliche Mandanteninformationen, Gesundheitsdaten Art. 9 DSGVO)? - **Zugriffstiefe**: Reiner Speicherzugriff, aktive Datenverarbeitung, KI-gestützte Analyse (Training?)? - **Bestehende Verträge**: Liegt bereits ein AVV nach Art. 28 DSGVO vor? AV-Klausel in AGB ausreichend? - **Internationaler Datentransfer**: Daten in Drittland (USA, UK)? Welche Transfermechanismen (SCCs, Angemessenheitsbeschluss)? - **Berufsträger**: Rechtsanwalt, Arzt, Steuerberater, Notar, Wirtschaftsprüfer? - **Bisherige Sicherheitsmaßnahmen**: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Audit-Logs vorhanden? ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - **§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB**: Rechtsanwälte als Berufsgeheimnisträger; unbefugte Offenbarung von Geheimnissen strafbar (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe). - **§ 203 Abs. 3 Satz 2 StGB** (i.d.F. Gesetz v. 30.10.2017, BGBl. I S. 3618): Mitwirkende Personen (externe IT-/KI-Dienstleister) sind zulässig, wenn Berufsgeheimnisträger sie zur Geheimhaltung verpflichtet; keine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Rechtsanwalts mehr für die bloße Weitergabe an vertraglich gebundene IT-Dienstleister. - **§ 203 Abs. 4 StGB**: Mitwirkende Personen machen sich selbst strafbar, wenn sie das Geheimnis unbefugt offenbaren. - **§ 43a Abs. 2 BRAO**: Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts gegenüber Mandanten; umfasst alle Informationen aus dem Mandatsverhältnis; gilt auch gegenüber Dritten, die in Kanzleiprozesse eingebunden werden. - **Art. 28 DSGVO**: Auftragsverarbeitung; Pflicht zum schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV); Mindestinhalt nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; Unterauftragnehmer genehmigungspflichtig (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). - **Art. 44 ff. DSGVO**: Internationale Datentransfers; Standardvertragsklauseln (SCCs) als primäres Instrument für Drittländer; Transfer Impact Assessment (TIA) bei Hochrisikoländern nach EuGH "Schrems II". - **§ 2 Abs. 1 BORA**: Konkretisierung der Verschwiegenheitspflicht; Kanzlei-IT-Systeme müssen angemessene Sicherheit gewährleisten. ### Leitentscheidungen 1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Quellenregel Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. ## Ablauf **Schritt 1 – Berufsrechtliche Zulässigkeitsprüfung (§ 203 StGB)** - Ist der Dienstleister eine "mitwirkende Person" i.S.d. § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB? - Schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung vorhanden (Pflicht)? - Zugang auf das Erforderliche beschränkt (Need-to-know-Prinzip)? - KI-Training mit Mandantendaten: Kategorisch unzulässig ohne informierte Einwilligung aller Mandanten; keine Ausnahme nach § 203 Abs. 3 StGB. **Schritt 2 – Berufsrechtliche Compliance (§ 43a Abs. 2 BRAO)** - Mandant informiert über Einbindung externer Dienste? - Ggf. Einwilligung des Mandanten (bei sensiblen Verfahrensdaten empfohlen)? - Sorgfältige Auswahl des Dienstleisters dokumentieren (§ 26 BORA: angemessene Sicherheit). **Schritt 3 – Datenschutzrechtliche Prüfung (Art. 28 DSGVO)** - AVV abgeschlossen? Mindestinhalt nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO prüfen: Gegenstand, Dauer, Art, Zweck, Kategorien, Pflichten/Rechte. - Unterauftragnehmer-Liste aktuell? Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO (allgemein oder spezifisch)? - Audit-Rechte vertraglich gesichert (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)? **Schritt 4 – Internationale Datentransfers (Art. 44 ff. DSGVO)** - Sitz des Dienstleisters und aller Rechenzentren bestimmen. - Bei Drittlandtransfer: Transfermechanismus (SCCs, Angemessenheitsbeschluss)? - Transfer Impact Assessment (TIA) erstellen: Rechtslage im Empfängerland, Zugriffsrechte staatlicher Behörden (CLOUD Act, FISA 702 bei US-Diensten)? - Ggf. zusätzliche technische Maßnahmen (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, EU-Only-Hosting). **Schritt 5 – Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)** - Verschlüsselung at-rest und in-transit (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)? - Zugangsprotokolle (Audit-Logs) für Mandantendaten? - Löschkonzept nach Auftragsende? - Incident-Response-Verfahren bei Datenpannen des Dienstleisters? **Schritt 6 – Dokumentation und laufende Überwachung** - Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO aktualisieren. - Jährliche Überprüfung des Dienstleisters (Zertifizierungen, Sicherheitsnachweise). - Geheimhaltungsvereinbarungen und AVV archivieren. ## Ausgabeformat - **Prüfmemo** (intern): Berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Zulässigkeit des konkreten KI-/IT-Dienstleisters. - **AVV-Checkliste** (tabellarisch): Vorhandene vs. fehlende Klauseln nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. - **TIA-Grundgerüst**: Länderspezifische Risikoeinschätzung für Drittlandtransfers. - **Geheimhaltungsverpflichtung** (Vorlage): Vertragsmuster für mitwirkende Personen nach § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB. ## Beispiel **Sachverhalt**: Rechtsanwalt R möchte einen US-amerikanischen KI-Dienst (Serverstandort: Virginia, USA) für die Analyse von Vertragsunterlagen aus einem laufenden M&A-Mandat nutzen. Der Anbieter schließt in seinen AGB "Training mit Nutzerdaten nicht aus". **Gutachtenstil**: - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. *Art. 28/44 DSGVO*: Ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist abzuschließen; wegen des US-Transfers sind SCCs erforderlich, ergänzt durch TIA angesichts FISA 702-Zugriffsmöglichkeiten. EU-Only-Hosting oder Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind als Schutzmaßnahmen zu vereinbaren. *Ergebnis*: Der Dienst ist in der beschriebenen Form nicht einsetzbar. Alternativ: EU-basierter Anbieter mit AVV, EU-Hosting und vertraglichem Trainingsverbot. ## Risiken und typische Fehler - **KI-Training mit Mandantendaten**: Unzulässig ohne ausdrückliche Einwilligung jedes Mandanten; AGB-Klausel schließt Training nicht aus – Anbieter sorgfältig prüfen. - **Fehlende Geheimhaltungsvereinbarung**: § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB entbindet nur bei schriftlicher Verpflichtung; ohne Vertrag: Strafbarkeit des Rechtsanwalts möglich. - **AVV-Lücken**: Viele Cloud-Dienste bieten Standard-AVV an, die Unterauftragnehmer-Änderungen ohne spezifische Genehmigung erlauben – Risiko nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO. - **TIA vergessen**: Ohne TIA bei US-Diensten: Verstoß gegen Art. 44 ff. DSGVO; Bußgeld bis 20 Mio. EUR / 4 % Jahresumsatz (Art. 83 Abs. 5 DSGVO). - **Keine Audit-Logs**: Fehlt ein lückenloses Zugangsprotokoll, kann im Schadensfall nicht nachgewiesen werden, wer auf Mandantendaten zugegriffen hat. - **Berufsrecht und Strafrecht kumulieren**: § 43a BRAO-Verstöße führen zu Berufsrechtssanktionen (§§ 113 ff. BRAO); § 203 StGB begründet Strafbarkeit; beide Ebenen unabhängig voneinander. ## Quellenpflicht Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. ## Quellen / Updates Stand: 05/2026. Aktualität prüfen bei Anpassungen von § 203 StGB, neuen BRAO-Berufsordnungsregeln zur KI-Nutzung, EU-KI-VO-Umsetzungsrechtsakten sowie Änderungen am EU-US Data Privacy Framework (DPF). **Querverweise:** - `datenschutzrecht/skills/avv-pruefung/SKILL.md` — AVV-Prüfung für den konkreten KI-Dienstleister - `datenschutzrecht/skills/drittlandstransfer-pruefung/SKILL.md` — Vollständige TIA-Methodik bei US- oder Drittland-KI-Diensten - **ki-richtlinie-kanzleien** (geplant ab v3.3.0): Kanzleiweite KI-Nutzungsrichtlinien, Rollen und Freigabeprozesse für den Einsatz von KI-Werkzeugen in der Rechtsberatung. Querverweis sobald Plugin verfügbar. ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Triage zu Beginn 1. Welche Mandatsdaten sollen verarbeitet werden? (personenbezogen oder nur nicht-personenbezogen) 2. Wer ist der KI-Anbieter? (EU/EWR oder Drittland) 3. Ist eine AVV nach Art. 28 DSGVO und eine berufsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtung vorhanden? 4. Werden Mandatsdaten zu Trainingszwecken des Anbieters verwendet? (no-training-Check) ## Output-Template — Mandantendaten-KI-Prüfvermerk **Adressat:** Kanzlei intern / DSB — Tonfall: sachlich-juristisch ``` Mandantendaten-KI-Prüfvermerk [DATUM] Kanzlei: [NAME] | Beruf: [BERUF] KI-Anbieter: [NAME, SITZ] Produkt: [NAME] Datenschutz (AVV Art. 28 DSGVO): AVV vorhanden: ja / nein TOM-Anlage: vorhanden / fehlend Drittlandtransfer: ja (TIA?) / nein Berufsrecht (§ 43e BRAO / Parallelnorm): Verschwiegenheitsklausel (Textform): ja / nein Belehrung §§ 203/204 StGB: ja / nein No-training: ja / nein / unklar Ergebnis: DSGVO: GRUEN / GELB / ROT Berufsrecht: GRUEN / GELB / ROT Empfehlung: freigegeben / Nachverhandlung erforderlich / nicht freigegeben ```