--- name: massenbenachrichtigung description: "Steuert die Massenbenachrichtigung tausender oder Millionen Betroffener nach Art. 34 DSGVO. Behandelt: Versandlogistik E-Mail-Welle; Brief-Welle; Push und SMS; Adressqualität; Bounces; Sprachvarianten; Hotline-Dimensionierung; Pressewelle; Hilfsdienste wie Schufa-Auskunft. Output: Versandplan, Sk..." --- # Massenbenachrichtigung bei großem Datenschutzvorfall ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welche Adressdaten liegen in welcher Qualität vor? 2. Welche Sprachen müssen abgedeckt werden? 3. Welche Hotline-Kapazität ist erforderlich? 4. Welche Versanddienstleister sind vertraglich gebunden? 5. Welche regulatorischen Anforderungen an Massenversand bestehen (E-Privacy)? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (zuverlässige Erreichung der Betroffenen; saubere Logistik) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 34 Abs. 1 DSGVO** Benachrichtigung. - **Art. 34 Abs. 2 DSGVO** Pflichtinhalte. - **Art. 12 Abs. 1 DSGVO** klare einfache Sprache. - **§ 7 UWG** Werbung im Geschäftsverkehr (nicht anwendbar auf Pflichtinformation). - **Art. 5 Abs. 2 DSGVO** Rechenschaftspflicht. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Sammelklagen nach Massendatenpannen vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 12 Abs. 1; Art. 34 Abs. 1; Art. 34 Abs. 2; Art. 5 Abs. 2 DSGVO. ## Praxisformulierung — Versandplan Welle 1: E-Mail an alle Adressaten mit valider E-Mail-Adresse — Versand über DSGVO-konformen Dienstleister; Bounce-Handling automatisiert. Welle 2: Brief an alle Adressaten ohne E-Mail oder mit Bounce — innerhalb von sieben Tagen. Welle 3: öffentliche Bekanntmachung über Webseite und Pressemeldung — als Auffangnetz. Hotline: 24/7 in der ersten Woche; 8-20 Uhr ab Woche zwei; mehrsprachig. Q&A-Matrix: 20-30 Fragen mit abgestimmten Antworten. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-pressemitteilung-krisenkommunikation` deckt Pressekommunikation ab.