--- name: meldung-grenzueberschreitend description: "Steuert die Meldung eines Datenschutzvorfalls mit Bezug zu mehreren Mitgliedstaaten oder Drittstaaten. Behandelt: Lead-Authority-Verfahren Art. 56 DSGVO; parallele Meldung an betroffene Behörden; Sprache der Meldung; Drittstaaten-Aufsichten und ihre Meldepflichten (z.B. UK ICO, Schweiz EDÖB); Sch..." --- # Meldung grenzüberschreitender Datenschutzvorfälle — EU und Drittstaaten ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. In welchen EU-Staaten sind Betroffene? 2. Welche Drittstaaten sind tangiert? 3. Welche Lead Authority ist nach Art. 56 DSGVO zuständig? 4. Welche Drittstaatsaufsichten erfordern parallele Meldung? 5. Welche Sprache verlangt jede Behörde? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (rechtssichere Meldelandkarte; keine vergessene Behörde) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 56 DSGVO** Lead Authority. - **Art. 60 DSGVO** Kooperation. - **Art. 33 DSGVO** Meldepflicht. - **Art. 49 DSGVO** Übermittlungen. - **UK GDPR; Swiss DSG; CCPA; BIPA** je nach Drittstaatsbezug. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu One-Stop-Shop-Streitigkeiten und Drittstaaten-Anerkennung vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 33; Art. 49; Art. 56; Art. 60 DSGVO; UK GDPR; Swiss DSG. ## Praxisformulierung — Meldelandkarte Spalte 1: Land; Spalte 2: Behörde; Spalte 3: Pflicht oder freiwillig; Spalte 4: Frist; Spalte 5: Sprache; Spalte 6: Verantwortlicher intern; Spalte 7: Status. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-lead-authority-konzern` deckt die Bestimmung der federfuehrenden Behörde ab.