--- name: paragraf-203-stgb-berufsgeheimnis description: "Bewertet einen Datenschutzvorfall bei Berufsgeheimnisträgern nach § 203 StGB. Behandelt: Ärzte; Rechtsanwälte; Steuerberater; Wirtschaftsprüfer; Psychotherapeuten; Sozialarbeiter; berufsmäßige Gehilfen; mitwirkende Personen nach § 203 Abs. 3 StGB; Reichweite der Schweigepflicht; Verhältnis zur DS..." --- # § 203 StGB Berufsgeheimnis im Datenschutzvorfall ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welcher Berufsgeheimnisträger ist betroffen? 2. Wurde das Geheimnis offenbart oder unbefugt zugänglich gemacht? 3. Lag Vorsatz oder Fahrlässigkeit vor? 4. Sind mitwirkende Personen nach § 203 Abs. 3 StGB beteiligt — Cloud-Anbieter, Praxisverwaltungssystem? 5. Welche Schweigepflichtsentbindung der Betroffenen liegt vor? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (Strafbarkeitsrisiko vermeiden; Berufszulassung sichern) ## Rechtsgrundlagen - **§ 203 Abs. 1 StGB** Verletzung von Privatgeheimnissen. - **§ 203 Abs. 3 Satz 2 StGB** mitwirkende Personen. - **§ 203 Abs. 4 StGB** Offenbarungstatbestände. - **Art. 33 DSGVO** Meldepflicht (zusätzlich zur strafrechtlichen Bewertung). - **§ 43a Abs. 2 BRAO** anwaltliche Verschwiegenheit. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Reichweite des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB bei IT-Dienstleistern vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen § 203 Abs. 1; § 203 Abs. 3; § 203 Abs. 4 StGB; Art. 33 DSGVO; § 43a Abs. 2 BRAO. ## Praxisformulierung — Strafbarkeitsraster Tathandlung: Offenbaren / unbefugt Zugänglichmachen. Täterkreis: § 203 Abs. 1 StGB Katalog; § 203 Abs. 3 mitwirkende Personen. Schuld: Vorsatz / Fahrlässigkeit (§ 203 Abs. 1 setzt Vorsatz voraus; fahrlässige Offenbarung nicht strafbar, aber berufsrechtlich relevant). Berufsrecht: zusätzliche Meldung an Kammer; Disziplinarverfahren möglich. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-art-9-besondere-kategorien` deckt sensible Daten ab. - `dsv-sozialdaten-sgb` deckt Sozialdaten ab.