--- name: rechtsprechung-immaterieller-schaden-bgh description: "Analysiert die deutsche Rechtsprechung zum immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO im Lichte der EuGH-Vorgaben. Behandelt: BGH-Entscheidungen zur Substantiierung; OLG-Linien zur Bagatellschwelle; OLG-Entscheidungen zur Beweislast bei Kontrollverlust; LG-Streuung bei Datenleck-Massenklagen..." --- # Rechtsprechung BGH und OLG zum immateriellen Schaden Art. 82 DSGVO ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welche Sachverhaltskonstellation liegt vor (Kontrollverlust; Phishing-Folge; Identitätsdiebstahl)? 2. Welche OLG-Region ist relevant? 3. Welche EuGH-Entscheidungen sind seit C-300/21 ergangen? 4. Welche Schmerzensgeldgrößen werden zugesprochen? 5. Welche Beweisanforderungen stellt das Gericht? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (rechtssichere Argumentation; passende Präzedenzen) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 82 DSGVO** Schadensersatz. - **EuGH C-300/21 Österreichische Post** Auslegung Schadensbegriff. - **EuGH C-687/21 Saturn** geringe Schwelle für Schadenseintritt. - **EuGH C-456/22 Gemeinde Ummendorf** keine Bagatellgrenze für Schaden, aber Substantiierung erforderlich. - **BGH VI ZR-Rechtsprechung** zur immateriellen Schadenshöhe. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; jede zitierte Entscheidung vor Ausgabe über bundesgerichtshof.de; openjur.de; eur-lex.europa.eu verifizieren mit Aktenzeichen Datum und Tenor. ## Zentrale Normen Art. 82 DSGVO; § 253 Abs. 2 BGB; EuGH C-300/21; C-687/21; C-456/22. ## Praxisformulierung — Übersichtsraster Spalte 1: Aktenzeichen und Gericht; Spalte 2: Datum; Spalte 3: Sachverhaltstyp; Spalte 4: Schadenshöhe zugesprochen; Spalte 5: tragende Argumente; Spalte 6: Quelle. Verifikationsschritt: vor jeder Zitation prüfen — wegen Quellenregel keine Zitate aus Modellwissen. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-schadensersatz-art-82` deckt die konkrete Verteidigung ab.