--- name: risikobewertung-schwellen-art-33-34 description: "Strukturiert die Schwellenwertentscheidung nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO als anwaltlichen Entscheidungsbaum. Behandelt: voraussichtlich-kein-Risiko-Schwelle Art. 33 Abs. 1; Meldeschwelle; voraussichtlich-hohes-Risiko Art. 34 Abs. 1; Ausnahmen Art. 34 Abs. 3 (technische Schutzmaßnahmen, nachträgl..." --- # Schwellenwerte Art. 33 und Art. 34 DSGVO — Entscheidungsbaum ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Liegt überhaupt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO vor? 2. Welche Wahrscheinlichkeit eines Risikos für Rechte und Freiheiten besteht? 3. Welche Schwere des Risikos ist plausibel? 4. Greift eine Ausnahme nach Art. 34 Abs. 3 DSGVO? 5. Welche Begründung trägt die Behörde wahrscheinlich mit? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (sichere Entscheidung; nachprüfbare Begründung) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 4 Nr. 12 DSGVO** Definition Verletzung. - **Art. 33 Abs. 1 DSGVO** Meldeschwelle. - **Art. 34 Abs. 1 DSGVO** Benachrichtigungsschwelle. - **Art. 34 Abs. 3 DSGVO** Ausnahmen. - **Erwägungsgrund 75; 76; 85; 86 DSGVO**. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Auslegung Art. 34 Abs. 3 lit. a DSGVO (Verschlüsselung) und lit. c (unverhältnismäßiger Aufwand) vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 4 Nr. 12; Art. 33 Abs. 1; Art. 34 Abs. 1; Art. 34 Abs. 3 DSGVO; Erwägungsgrund 75; 76; 85; 86. ## Praxisformulierung — Entscheidungsbaum Frage 1: Verletzung im Sinne Art. 4 Nr. 12? Nein → Dokumentation reicht. Ja → Frage 2. Frage 2: Voraussichtlich kein Risiko? Ja → keine Meldung; Dokumentation Art. 33 Abs. 5. Nein → Meldung Art. 33. Frage 3: Voraussichtlich hohes Risiko? Nein → keine Benachrichtigung. Ja → Frage 4. Frage 4: Art. 34 Abs. 3 DSGVO Ausnahme? Ja → öffentliche Bekanntmachung statt individueller Benachrichtigung. Nein → individuelle Benachrichtigung. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-risikobewertung-edsa-leitlinie` und `dsv-risikobewertung-enisa-schweregrad` liefern die methodische Tiefe.