--- name: schadensersatz-art-82 description: "Verteidigt den Verantwortlichen gegen Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO im Nachgang eines Datenschutzvorfalls. Behandelt: Anspruchsvoraussetzungen; materieller und immaterieller Schaden; EuGH-Rechtsprechung (insbesondere Österreichische Post C-300/21; Saturn C-687/21); Substantiierungsan..." --- # Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO — Verteidigung ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welcher Schadensbetrag wird konkret geltend gemacht und auf welcher Grundlage? 2. Welche Substantiierung liegt vor (konkret oder Massen-Standardschriftsatz)? 3. Welche Kausalität wird behauptet? 4. Welche Exkulpationsmöglichkeit besteht (Art. 82 Abs. 3)? 5. Welche EuGH-Rechtsprechung trägt die Verteidigung? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (Klage abweisen; geringe Vergleichssumme; Präzedenz vermeiden) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 82 Abs. 1 DSGVO** Anspruch. - **Art. 82 Abs. 2 DSGVO** Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter. - **Art. 82 Abs. 3 DSGVO** Exkulpation. - **Art. 82 Abs. 4 DSGVO** gesamtschuldnerische Haftung. - **§§ 253; 280; 823 BGB** ergänzend. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere EuGH Österreichische Post C-300/21; Saturn C-687/21; Gemeinde Ummendorf C-456/22 vor Ausgabe über eur-lex.europa.eu verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 82 Abs. 1; Art. 82 Abs. 2; Art. 82 Abs. 3; Art. 82 Abs. 4 DSGVO; §§ 253; 280; 823 BGB. ## Praxisformulierung — Schriftsatzgliederung A. Sachverhalt — konkret und auf substantiierte Klage bezogen. B. Zur fehlenden Verletzung — wenn streitig. C. Zur fehlenden Substantiierung des Schadens — Kläger muss konkret darlegen; bloße Sorge reicht nach EuGH C-300/21 nicht ohne weiteres. D. Zur fehlenden Kausalität — alternative Schadensursachen; Mitverschulden. E. Zur Exkulpation Art. 82 Abs. 3 — Beweis fehlender Verantwortlichkeit. F. Höhe — Bagatellgrenze; Vergleich mit Rechtsprechung. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-rechtsprechung-immaterieller-schaden-bgh-olg` deckt die Rechtsprechungsanalyse ab. - `dsv-sammelklagen-praevention` deckt die strategische Praevention ab.