--- name: spezialfaelle-uebersicht description: "Liefert eine schnelle Übersicht über häufige Spezialfälle eines Datenschutzvorfalls und verweist auf vertiefte Skills. Behandelt: Ransomware; Insider-Threat; Fehlversand E-Mail/Brief; Endgeräteverlust; verlorener Datenträger; Cloud-Fehlkonfiguration; offene S3-Buckets; kompromittiertes E-Mail-Kon..." --- # Spezialfälle Datenschutzvorfall — Übersicht für die Triage ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welcher Spezialfall liegt vor und welche Sofortmaßnahmen prägt das? 2. Liegt ein typischer Mehrfach-Trigger vor (Ransomware = V+I+V)? 3. Welche besondere Sektoraufsicht ist betroffen (KRITIS, Finanzen, Gesundheit)? 4. Welche typischen Bußgeldhebel sind aus der Praxis bekannt? 5. Welche typischen Beweisprobleme prägen den Fall? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (schneller Überblick; passende vertiefte Skills wählen) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 32 DSGVO** Sicherheit der Verarbeitung. - **Art. 33 DSGVO** Meldepflicht. - **Art. 34 DSGVO** Benachrichtigung. - **§ 8b BSIG** Meldepflicht KRITIS. - **NIS-2-UmsuCG** (sofern in Kraft) zusätzliche Meldepflichten. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; aktuelle Ransomware-Bußgeldbescheide und Sammelklagen wegen Datenleck vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 32; Art. 33; Art. 34 DSGVO; § 8b BSIG. ## Praxisformulierung — Spezialfall-Matrix Ransomware → V+I+V; Lösegeldverbot prüfen; KRITIS-Meldung. Insider-Threat → Beweissicherung diskret; Strafanzeige prüfen; Mitbestimmung beachten. Fehlversand → Empfänger kontaktieren; Vernichtungsbestätigung einholen. Endgeräteverlust → Verschlüsselungsnachweis; Remote-Wipe protokollieren. Cloud-Fehlkonfiguration → Konfigurationsänderung; Logs; CSP-AV-Pflichten. Kompromittiertes E-Mail-Konto → Tokens widerrufen; Mailregeln prüfen; Phishing-Welle erwarten. Dienstleisterleck → AV-Vertrag prüfen; Meldekette Art. 33 Abs. 2 DSGVO. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.