--- name: stakeholder-mapping description: "Kartiert alle internen und externen Stakeholder eines Datenschutzvorfalls inklusive Informationsbedarf, Zeitpunkt und Verantwortlicher. Behandelt: Geschäftsleitung; Datenschutzbeauftragter; IT-Sicherheit; Betriebsrat; Auftragsverarbeiter; gemeinsam Verantwortliche; Cyberversicherung; Aufsichtsbeh..." --- # Stakeholder-Mapping nach Datenschutzvorfall ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welche Vertragsbeziehungen verlangen frühzeitige Information (Banken, Großkunden, Auftragsverarbeiter)? 2. Welche Aufsichtsbehörde ist primär, welche zusätzlich (Sektoraufsicht BaFin, BSI § 8b BSIG)? 3. Ist der Konzern grenzüberschreitend tätig — Lead-Authority nach Art. 56 DSGVO? 4. Gibt es Betriebsrat und welche Beteiligungsrechte? 5. Welche Sozialmedien-Kanäle hat der Mandant? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (kein Stakeholder vergessen; keine Doppelkommunikation) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 26 DSGVO** gemeinsam Verantwortliche. - **Art. 28 DSGVO** Auftragsverarbeiter. - **Art. 33 DSGVO** Meldepflicht. - **Art. 56 DSGVO** federführende Aufsichtsbehörde. - **§ 8b BSIG** Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Abgrenzung gemeinsam Verantwortlicher und reiner Auftragsverarbeitung vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 26; Art. 28; Art. 33; Art. 56 DSGVO; § 8b BSIG; § 109 TKG. ## Praxisformulierung — Stakeholder-Matrix-Spalten Stakeholder; Rolle; Pflicht oder freiwillig; Zeitpunkt; Verantwortlicher intern; Format der Information; abgestimmte Kernbotschaft; Eskalationsstufe. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.