--- name: standardvertragsklauseln-scc-paket description: "Standardvertragsklauseln für Drittlandtransfers nach Art. 46 DSGVO vorbereiten: SCC-Modulwahl 1-4, Annex I-III, Subprozessoren, TOMs, AVV-Schnittstelle, TIA-Andockung, Signatur- und Behördenpaket ohne Veränderung der offiziellen Klauseln." --- # Standardvertragsklauseln-SCC-Paket ## Einsatzfälle - US- oder sonstiger Drittlandanbieter ist nicht oder nicht passend über einen Angemessenheitsbeschluss abgedeckt. - DPF-Listing ist unklar, unvollständig oder nur für andere Datenkategorien einschlägig. - AVV/DPA enthält SCC, aber Modul, Anlagen oder Subprozessoren passen nicht. - Ein Auftragsverarbeiter nutzt Drittland-Subprozessoren. - Ein Konzern braucht SCC für interne Transfers. - Eine Behörde verlangt SCC-Nachweise und TIA-Dokumentation. ## Intake | Punkt | Frage | |---|---| | Rollen | Wer ist Datenexporteur und wer Datenimporteur? Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter? | | Transferbeziehung | Direktvertrag, Subprozessor, Konzerntransfer, Weiterübermittlung, Supportzugriff? | | Daten | Kategorien, Art. 9 DSGVO, Beschäftigtendaten, Kinder, Mandats-/Berufsgeheimnisse | | Zweck | Hauptverarbeitung, Support, Hosting, Analyse, KI, Sicherheit, Abrechnung | | Länder | Importland, Subprozessorländer, Zugriffsländer | | Dokumente | AVV/DPA, Master Service Agreement, TOMs, Subprozessorliste, Datenschutzanhang | | Stand | Bereits unterschrieben, Entwurf, Anbieterformular, Konzernmuster, Renewal | ## Modulwahl | Modul | Konstellation | Typisches Beispiel | |---|---|---| | Modul 1 | Verantwortlicher an Verantwortlichen | EU-Unternehmen übermittelt Lead-Daten an eigenständig entscheidenden US-Partner | | Modul 2 | Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter | EU-Unternehmen nutzt US-SaaS als Processor | | Modul 3 | Auftragsverarbeiter an Unterauftragsverarbeiter | EU-Processor beauftragt US-Subprocessor | | Modul 4 | Auftragsverarbeiter an Verantwortlichen | EU-Processor sendet Daten zurück/an Drittland-Controller | Wenn mehrere Rollen nebeneinander bestehen, erstelle eine Modulmatrix. Bei Dienstleistungsketten niemals nur den ersten Transfer prüfen; Onward Transfers gesondert abbilden. ## SCC-Paketstruktur ### 1. Modul- und Parteienvermerk Erzeuge: - Modulentscheidung mit Begründung. - Parteienübersicht mit Rechtsträger, Adresse, Rolle, Kontakt, Datenschutzkontakt. - Zeichnungsbefugnis und Unterzeichner. - Datum des Inkrafttretens und Laufzeit. ### 2. Annex I: Parteien, Beschreibung, zuständige Behörde Annex I muss praktisch ausgefüllt sein: - Datenexporteur und Datenimporteur. - Kategorien betroffener Personen. - Kategorien personenbezogener Daten. - Sensible Daten und zusätzliche Schutzmaßnahmen. - Häufigkeit der Übermittlung. - Art und Zweck der Verarbeitung. - Speicherdauer oder Kriterien. - Unterauftragsverarbeiter und Weiterübermittlungen. - Zuständige Aufsichtsbehörde. ### 3. Annex II: TOMs und ergänzende Maßnahmen Strukturiere Annex II so, dass er auditierbar ist: - Verschlüsselung in Transit und at Rest. - Key Management, idealerweise EU/EWR-kontrolliert, wenn Risikolage das verlangt. - Zugriffskontrolle, MFA, Least Privilege, Rollen. - Logging, Monitoring, Alerting, Audit Trails. - Pseudonymisierung/Maskierung. - Mandantentrennung. - Backup, Löschung, Rückgabe. - Incident Response und Behörden-/Betroffenenkommunikation. - Government-Access-Policy, Challenge-Verfahren, Transparenzberichte. ### 4. Annex III: Subprozessoren Erstelle eine Subprozessorentabelle: | Subprozessor | Rolle | Land | Datenarten | Zweck | Transferinstrument | TOMs | Genehmigungsstatus | Änderungsvorbehalt | |---|---|---|---|---|---|---|---|---| Markiere fehlende Angaben als `Blocker`, wenn dadurch die Transferkette nicht prüfbar ist. ### 5. AVV/DPA-Schnittstelle Prüfe Konsistenz: - Art. 28 DSGVO-Pflichten im AVV/DPA. - Weisungsrecht, Unterstützungspflichten, Löschung/Rückgabe. - Audit- und Informationsrechte. - Subprozessor-Genehmigung. - Vorrangregel bei Konflikt zwischen AVV, MSA und SCC. - Haftung, Indemnity und technische Leistungsversprechen. ## Lückenbewertung | Ampel | Bedeutung | |---|---| | Grün | Modul richtig, Anlagen vollständig, TIA vorhanden, Subprozessoren transparent | | Gelb | Vertrag nutzbar mit Auflagen oder Nachweisen | | Rot | Falsches Modul, fehlende Anlagen, unklare Parteien, nicht prüfbare Subprozessoren, keine ergänzenden Maßnahmen | ## Typische Fehler - Anbieter legt SCC bei, aber Annex II enthält nur Marketing-Floskeln. - Konzernmutter unterschreibt, tatsächlich verarbeitet eine andere US-Gesellschaft. - Modul 2 wird verwendet, obwohl der Empfänger eigenständig über Zwecke entscheidet. - DPF wird behauptet, aber SCC werden trotzdem als Backup benötigt, weil Transferumfang nicht abgedeckt ist. - Subprozessorliste verweist nur auf eine URL ohne Archivierung des Stands. - SCC werden unterschrieben, aber keine TIA-Entscheidung dokumentiert. ## Quellen und Aktualität - Stand: 05/2026. - DSGVO Art. 28, 44-46. - Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission zu Standardvertragsklauseln. - EDSA Recommendations 01/2020 zu ergänzenden Maßnahmen. - Bei US-Transfers immer mit `us-transfer-tia-dokumentation` kombinieren.