--- name: tonfall-krisenkommunikation description: "Bestimmt den richtigen Tonfall und die Sprachregelung in der Krisenkommunikation nach einem Datenschutzvorfall. Behandelt: Vermeidung von Verharmlosung; Vermeidung von Panikmache; matter-of-factly; Reasoning vor Conclusion; Vermeidung selbstbelastender Aussagen; keine voreiligen Schuldzuweisungen..." --- # Tonfall und Sprache in der Krisenkommunikation nach Datenschutzvorfall ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welche Zielgruppe wird angesprochen (Betroffene, Presse, Mitarbeiter, Großkunden)? 2. Welcher Markenton ist beim Mandanten etabliert? 3. Welche Aussagen sind faktenfest belegbar? 4. Welche Aussagen wären selbstbelastend im Bußgeldverfahren? 5. Welche Aussagen wären zivilrechtlich riskant? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (Vertrauenserhalt; keine Selbstbelastung; keine Sammelklagen-Munition) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 12 Abs. 1 DSGVO** klare einfache Sprache. - **Art. 34 Abs. 2 DSGVO** Inhalt der Benachrichtigung. - **Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO** Transparenz. - **§ 824 BGB** Kreditgefährdung. - **§ 4 UWG** Mitbewerberschutz. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Wortlaut-Streitigkeiten in Massendatenpannen vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 5 Abs. 1 lit. a; Art. 12 Abs. 1; Art. 34 Abs. 2 DSGVO; § 824 BGB; § 4 UWG. ## Praxisformulierung — Do/Don't Do: konkrete Beschreibung des Vorfalls; konkrete Folgen; konkrete Empfehlungen; respektvolle Anrede; Hotline. Don't: Pauschalentschuldigungen ohne Bezug; Schuldzuweisungen an Dritte ohne Beleg; Versprechungen Es-kann-nicht-mehr-passieren; juristische Wertungen wie kein-Risiko ohne Beleg. Empathie ohne Anerkenntnis: Wir bedauern den Vorfall; wir verstehen Ihre Sorge; wir prüfen alle erforderlichen Schritte. Reasoning vor Conclusion: erst Beschreibung der Lage; dann Bewertung; dann Empfehlung. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-pressemitteilung-krisenkommunikation` deckt die Pressemitteilung ab. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt das Anschreiben ab.