--- name: vvt-update-nach-vorfall description: "Steuert die Aktualisierung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO im Nachgang eines Datenschutzvorfalls. Behandelt: Identifikation der betroffenen Verarbeitungen; Anpassung der technischen und organisatorischen Maßnahmen; neue Risikoeinschätzung; Auftragsverarbeiter-Up..." --- # Aktualisierung des Verfahrensverzeichnisses nach Datenschutzvorfall ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welche VVT-Einträge sind durch den Vorfall berührt? 2. Welche TOM müssen aktualisiert werden? 3. Sind neue Auftragsverarbeiter hinzugekommen (Forensiker, Hotline)? 4. Welche Aufbewahrungsfristen ändern sich (Logs, Vorfallakten)? 5. Wer pflegt das VVT und genehmigt die Änderung? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (Rechenschaftspflicht erfüllen; Bußgeldverteidigung; saubere Audit-Spur) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 30 DSGVO** VVT. - **Art. 32 DSGVO** TOM. - **Art. 33 Abs. 5 DSGVO** Vorfallregister. - **Art. 5 Abs. 2 DSGVO** Rechenschaftspflicht. - **Art. 24 DSGVO** Verantwortung. ## Aktuelle Rechtsprechung Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Vorlagepflicht des VVT auf Behördenanforderung vor Ausgabe verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 5 Abs. 2; Art. 24; Art. 30; Art. 32; Art. 33 Abs. 5 DSGVO. ## Praxisformulierung — Update-Checkliste Schritt 1: Vorfall einer Verarbeitung VVT-ID zuordnen. Schritt 2: TOM-Liste aktualisieren — was war wirksam, was nicht, was wurde nachgerüstet. Schritt 3: Risikobewertung in VVT überarbeiten. Schritt 4: Auftragsverarbeiter-Eintrag pflegen — neue Subunternehmer dokumentieren. Schritt 5: Aufbewahrungsfristen anpassen; Vorfallakte mit Aufbewahrungsende eintragen. Schritt 6: Versionsstand mit Datum und Bearbeiter speichern; alte Version revisionssicher archivieren. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. - `dsv-dsfa-update-nach-vorfall` deckt die Datenschutz-Folgenabschätzung ab. - `dsv-interne-dokumentation-art-33-abs-5` deckt das Vorfallregister ab.