--- name: abmahnung-designrecht description: "Designrechtliche Abmahnung erstellen oder verteidigen: Berechtigungsprüfung, Rechtsbestand, Verletzung, Unterlassungserklärung, Kosten, Fristen und Gegenangriff im Designrecht Geschmacksmusterrecht." --- # Abmahnung Designrecht ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DesignG § 6 Neuheitsschonfrist 12 Monate, GGV Art. 7 (2) ebenfalls 12 Monate, DesignG § 27 Schutzdauer 25 Jahre in 5-Jahres-Verlängerungen, § 41 GGV Priorität 6 Monate. - Tragende Normen verifizieren: DesignG §§ 1, 2, 4, 6, 27, 38, 42, 52a, GGV (VO 6/2002) Art. 3, 4, 6, 19, 21, 41, 81, GeschmMG (alt), HABM/EUIPO-Verfahren — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anmelder, Designer, DPMA, EUIPO, Bundespatentgericht, LG (Design-Verletzungsklage), OLG-Designsenate, Wettbewerber. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Design-Anmeldung DPMA/EUIPO, Registerauszug, Sammelanmeldung, Verzichtserklärung, Nichtigkeitsantrag, Verletzungsklage, Lizenzvertrag — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Wann dieser Skill hilft Eine Abmahnung wird vorbereitet oder liegt vor. ## Prüfpunkte - Sachverhalt und Rolle sauber erfassen: Wer handelt, wer ist Rechteinhaber, wer ist Gegner, welches Produkt oder welche Kollektion ist betroffen? - Fristen, Registerstand, Veröffentlichungen, Vertragslage und Beweisunterlagen früh sichern. - Materielle Prüfung und Verfahrensstrategie trennen: Ein gutes Ergebnis sagt nicht nur, ob etwas möglich ist, sondern wie man es belegt, vorbereitet und durchsetzt. - Unsichere Tatsachen offen markieren und mit präzisen Rückfragen schließen. ## Quellen-Hardening - Normen, Amtsinformationen, Registerdaten, Formulare, Gebühren und Fristen vor belastbarer Ausgabe live in den offiziellen Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und amtlicher oder frei zugänglicher Quelle verwenden. - Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. - Ausländisches Recht nur als Struktur, Risiko- und Local-Counsel-Briefing ausgeben, wenn keine aktuelle lokale Prüfung vorliegt. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - GG Art. 1, 3, 20 (Grundrechte, Rechtsstaat) - BGB §§ 133, 157, 242 (Auslegung, Treu und Glauben) - VwVfG §§ 28, 35, 48, 49 (Anhörung, Verwaltungsakt, Rücknahme/Widerruf) - VwGO §§ 42, 80, 113 (Anfechtungsklage, Eilrechtsschutz) ### Leitentscheidungen - BVerfGE Band 6 Rn 32 (Lüth, Drittwirkung der Grundrechte) - BVerwG 6 C 12.21 (Maßstab Verwaltungsentscheidung) - BGH GSZ 1/14 (richterliche Rechtsfortbildung)