--- name: juristenausbildung-und-pruefungswesen description: "Deutsche Rechtsgeschichte: Juristenausbildung und Pruefungswesen. Universitaetsrechtsstudium seit Mittelalter, Referendariat, Erste und Zweite Staatspruefung, NS-Gleichschaltung der Ausbildung und Reformen bis heute im Deutsche Rechtsgeschichte." --- # Juristenausbildung und Pruefungswesen ## Historische Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Art. 20 Abs. 3 GG` — rechtsstaatlicher Gegenwartsanker. - `Art. 1 Abs. 1 GG` — Menschenwuerde als Zäsur- und Kontinuitaetsmassstab. - `Art. 123 Abs. 1 GG` — Fortgeltung vorkonstitutionellen Rechts. - `Art. 125 GG` — Fortgeltung als Bundesrecht. - `Art. 126 GG` — Meinungsverschiedenheiten ueber Fortgeltung. - `Art. 20 Einigungsvertrag` — öffentlicher Dienst und Rechtsuebergang. - `Art. 21 Einigungsvertrag` — Verwaltungsvermögen. - `Art. 22 Einigungsvertrag` — Finanzvermoegen. - `§ 1 VermG` — Anwendungsbereich Vermögensgesetz. - `§ 3 VermG` — Rückübertragung. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach jeweiliger Quelle; heutige Relevanz über Art. 184 ff. EGBGB und Auslegungshilfe für Grundrechtsverständnis. - Tragende Normen verifizieren: Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, Carolina (CCC 1532), Preußisches ALR 1794, Code civil (1804), Sächsisches BGB 1865, BGB 1900, WRV 1919, GG 1949; rechtshistorische Quellen MGH, Constitutiones — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Quelleneditionen, Lehrstühle für deutsche Rechtsgeschichte, Verfassungsrechtler (Auslegungshintergrund), Restitutionsverfahren mit historischem Anker. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Quellenedition, rechtshistorisches Gutachten, Vorlesungsskript, dogmenhistorischer Aufsatz, Verfassungsentstehungsgeschichte — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum es geht Die Juristenausbildung in Deutschland ist historisch gewachsen. Das mittelalterliche Rechtsstudium in Bologna wurde ab dem 13. Jh. an deutschen Universitaeten (Heidelberg 1386, Koeln 1388, Erfurt 1392) eingebaut. Im 19. Jh. entstand das Referendariatsystem: Erste Staatspruefung nach Universitaet, Referendariat als praktische Ausbildung, Zweite Staatspruefung (Assessorexamen). Das NS-Regime schaltete die Juristenausbildung gleich: Juedinnen und Juden wurden ausgeschlossen, nationalsozialistische Inhalte eingefuehrt. Nach 1945 normalisierte sich die Ausbildung, aber Reformen blieben spaerlich. Das Juristenausbildungsgesetz regelt heute landesrechtlich; das DRiG bestimmt Bundesgrundsaetze. ## Kernnormen / Kernquellen - **DRiG § 5 (BGBl. I 1961, 713)**: Befahigung zum Richteramt, Zweiexamens-System - **DRiG §§ 5-7**: Erste Pruefung, Vorbereitungsdienst, Zweite Pruefung - **JAG der Länder** (z. B. NRW JAG 2003): Einzelheiten der Juristenausbildung - **Erste Verordnung zur Durchfuehrung des Berufsbeamtengesetzes 1933 (RGBl. I 1933, 245)**: Judenausschluss aus Staatsdienst und damit aus juristischen Staatsberufen ## Akteure und Institutionen - **Universitaet Heidelberg (gegr. 1386)**: Erste deutsche Volluniversitaet mit Rechtsfakultaet - **Friedrich Savigny** als Universitaetsprofessor: Akademisches Leitbild für Juristenausbildung - **NS-Reichsjustizministerium**: Gleichschaltung des Jurastudiums - **Deutsche Richterakademie (Trier/Wustrau)**: Richterfortbildung seit 1966 ## Typische Streitfragen / Forschungsfragen 1. Einstufige vs. zweistufige Juristenausbildung: Wurde die einstufige Ausbildung zu Unrecht aufgegeben? 2. Universitaets-Schwerpunktbereichspruefung seit 2003: Sinnvolle Reform oder Absenkung? 3. NS-Gleichschaltung: Wie praegend war sie für die Nachkriegsjuristengeneration? 4. Referendariat: Wessen Interessen bedient das heutige Referendariat? 5. Bologna-Reform im Jura-Studium: Warum wurde die Einheitlichkeit erhalten? ## Methodik - DRiG: gesetze-im-internet.de - JAG der Länder: jeweilige Landesrechtsportale (z. B. recht.nrw.de) - NS-Hochschulrecht: RGBl. I 1933, 245 via ALEX/OeNB - Sekundaerliteratur: Bernd Rueers Rechtstheorie und Uwe Wesels Geschichte des Rechts