--- name: schnelle-quellenkarte description: "Schnelle Quellenkarte: Quellenprüfung; Normenstand, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor einer tragenden Aussage verifiziert." --- # Schnelle Quellenkarte ## Einsatzlage Diese Quellenkarte sichert im Bereich **Dfg Foerderantrag** tragende Normen, Rechtsprechung, Behördenpraxis, Register, Formulare und aktuelle Leitlinien ab. ## Suchraster - `allgemein-workflow-chronologie-workflow-fristen` - `anfaenger-antraege-dfg` - `dfg-bis-200k-begutachtung-light` - `dfg-eigenanteil-und-grundausstattung` - `dfg-eigene-vorarbeiten-darstellen` - `dfg-erstantragsteller-besondere-checks` - `dfg-finanzplan-module-personal-geraete` - `dfg-foerderstrategie-schnell-oder-gross` - `dfg-grossgeraete-und-cluster-antrag` - `dfg-grundsystem-foerderlinien` - `dfg-internationale-kooperation-aufbau` - `dfg-ki-ethik-forschungsdaten` ## Prüfroute 1. Normenstand über amtliche oder frei zugängliche Primärquellen sichern. 2. Rechtsprechung nach passendem Gericht, Datum, Aktenzeichen und Entscheidungsform suchen. 3. Behördenpraxis, Formulare, Verwaltungshinweise und Register nur mit Quellenstand ausgeben. 4. Ergebnis als Quellenmatrix dokumentieren: Aussage, Quelle, Stand, Tragweite, Unsicherheit. ## Regelungs- und Quellenanker Arbeitsfokus: **Schnelle Quellenkarte**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit. - `Art. 91b Abs. 1 GG` — Forschungsförderung im Bund-Länder-System. - `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen. - `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung. - `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. - `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen. - `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen. - `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit. - `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung. - `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Fehlerbremse - Keine BeckRS- oder juris-Blindzitate aus Modellwissen. - Keine Literaturfundstellen behaupten, die nicht aus Nutzerquelle oder frei prüfbarer Quelle stammen. - Bei dynamischen Materien immer sagen, ob der Stand live geprüft wurde. - Quellenhygiene: `references/quellenhygiene.md`; Zitierweise: `references/zitierweise.md`.