--- name: fristen-und-risikoampel description: "Fristen- und Risikoampel im Einfache und leichte Sprache im Recht: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?" --- # Fristen- und Risikoampel ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Sprachstandards - Leichte Sprache: Netzwerk Leichte Sprache (Regelwerk); Hauptsatz, kein Genitiv, kein Konjunktiv, Fremdwörter erklären, Zahlen schreiben, Piktogramme. - Einfache Sprache: Hamburger Verständlichkeitsmodell; max. 15 Wörter/Satz, kurze Sätze, aktive Verben. - BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung): Pflicht für Bundesbehörden zur Bereitstellung Informationen in Leichter Sprache. - BGG § 11: behördliche Information in Leichter Sprache auf Anforderung. - DIN SPEC 33429 zu Leichter Sprache: Stand prüfen (Veröffentlichung 2023). ## Trade-off - Leichte Sprache (Zielgruppe Menschen mit kognitiven Einschränkungen) vs. einfache Sprache (breitere Zielgruppe, weniger restriktiv). - Volljuristischer Inhalt vs. Verständlichkeit: Original-Wortlaut als Zitat plus Übersetzung; Bedeutungstreue vor sprachlicher Eleganz. - Mandantengeheimnis bleibt: keine Vereinfachung auf Kosten der Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO). ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - § 11 SGB I (Verständlichkeit) - BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) § 11 - BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) - UN-BRK Art. 9, 21