--- name: rechtsnormen-einfach description: "Rechtsnormen in Einfacher/Leichter Sprache wiedergeben: § 17 InsO wird zu 'Eine Firma muss Insolvenz anmelden, wenn sie ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Das gilt drei Wochen nach dem Tag, an dem klar wurde, dass kein Geld da ist.' Vorgehensweise und Beispiele." --- # ELS-J: Rechtsnormen einfach ## Spezialwissen: ELS-J: Rechtsnormen einfach - **Normen-/Quellenanker:** InsO, ELS. ## Fallweichen Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen. 1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)? 2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch? 3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte? 4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor? 5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet? ## Pruefraster Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein: 1. **Sachverhalt fixieren** – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel. 2. **Rechtliche Einordnung** - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei pruefbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden. 3. **Pruefung im Gutachtenstil** – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis. 4. **Handlungsempfehlung** – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist. ## Plugin-Kontext Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - § 11 SGB I (Verständlichkeit) - BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) § 11 - BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) - UN-BRK Art. 9, 21 ## Output-Module - Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften. - Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht. - Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt. - Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link. ## Was dieser Arbeitsgang nicht macht - Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung. - Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung. - Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind. - Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.