--- name: vertrieb-marktrollen-waerme description: "Energievertrieb und Marktrollen im liberalisierten Energiemarkt: Lieferant, Netzbetreiber, Bilanzkreis. Normen: §§ 4 ff. EnWG, MaBiS-Prozesse. Prüfraster: Marktrollen, Bilanzkreisvertrag, Lieferantenwechsel. Output: Marktrollenanalyse und Vertriebsstruktur. Abgrenzung: nicht Energieliefervertrag..." --- # Vertrieb und Marktrollen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: KWKG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - Mandant (Versorger / Endkunde / Direktvermarkter / Bilanzkreis-Verantwortlicher) - Vertragsart (Grundversorgung / Sondervertrag / Industrie-Sondervertrag / PPA) - Streit-Anlass (Preiserhöhung, Vertragsende, Wechsel-Verzögerung, AGB-Klausel) - Bei Versorger: Bilanzkreis-Vereinbarungen, GPKE-Prozesse-Stand ## Schritt 1 — Grundversorgung § 36 EnWG ### Grundversorger-Pflicht - Jeder zugelassene Energieversorger mit größtem Marktanteil im Netzgebiet Niederspannung / Gas-Niederdruck - Versorgungs-Pflicht für jeden Haushaltskunden, der sich nicht aktiv für einen anderen Vertrag entschieden hat - Grundversorgungs-Verordnung (StromGVV / GasGVV) als AGB ### Tarif-Höhe - Wirtschaftlich angemessen - Veröffentlichungs-Pflicht im Internet und im Versorgungsgebiet - BNetzA-Marktmonitoring - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Tarif-Änderung - Schriftliche Mitteilung an Kunden mit 6 Wochen Vorlauf § 5 Abs. 2 StromGVV / GasGVV - Sonder-Kündigungs-Recht des Kunden - Vorab Plausibilisierungs-Berechnung ## Schritt 2 — Sonderkunden / Sonderverträge ### Anwendungsbereich - Haushaltskunden mit aktiver Anbieter-Wahl - Gewerbe-/Industrie-Kunden ### Vertrags-AGB - AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB - Spezial-Recht des EnWG (insbesondere § 41 EnWG) - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Tarif-Anpassungs-Klauseln - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Transparenz-Erfordernis - Begrenzungs- und Ausgleichs-Mechanismen - Bei AGB-Unwirksamkeit: Vertrag mit ursprünglichem Preis fortgesetzt — erheblicher Schaden Versorger ### Vertragslaufzeit § 41 EnWG - Mindest-Laufzeit max. 2 Jahre Haushalts-Stromverträge - Verlängerungs-Klauseln eingeschränkt - Kündigungs-Frist max. 1 Monat ## Schritt 3 — Strompreisbremse 2023-2024 (Nachlauf-Verfahren) ### Strompreisbremse-Gesetz (StromPBG) und Erdgas-Wärme-Preisbremse-Gesetz (EWPBG) - Anwendungs-Zeitraum 01.01.2023 — 31.12.2023, verlängert teilweise bis 31.03.2024 - Pauschal-Entlastung Versorger an Endkunden - Übermittlung an Bund ### Nachlauf-Streitigkeiten - Versorger-Erstattung durch Bund - BAFA / BNetzA-Prüfungen - Streit über Auslegung Härtefall-Regelungen ### Verfahren - BAFA-Prüfung mit Bescheid - Widerspruch / Klage VG - Bei großen Streitwerten OLG-Beschwerde ## Schritt 4 — Bilanzkreis und GPKE-Prozesse ### Bilanzkreis-Verantwortlicher (BKV) - Wirtschafts-Beauftragter mit Bilanzkreis-Vertrag ÜNB - Ausgleichsenergie bei Abweichungen - Sicherheits-Hinterlegung ### GPKE / GeLi-Gas - Standardisierte Marktrollen-Prozesse Lieferanten-Wechsel - Aufgaben zwischen alter Lieferant, neuer Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber - BNetzA-Festlegung MaBiS / WiM ### Wechsel-Erleichterung - Bei Kunden-Wechsel: 24-Stunden-Wechsel (seit 06/2025) - Vorher 3 Wochen - Sicherstellung Versorgung - Datenschutz-Verzahnung ## Schritt 5 — Lieferanten-Insolvenz und Ersatzversorger ### Versorgungs-Unterbrechung-Schutz - Bei Insolvenz Lieferant Grundversorger übernimmt § 38 EnWG - Bei Gewerbe / Industrie Ersatzversorger - Versorgung läuft ohne Unterbrechung ### Konsequenzen für Kunden - Tarif-Sprung (Grundversorgung typisch teurer) - Wechsel-Möglichkeit jederzeit ohne Mindest-Laufzeit - Schadensersatz gegen insolvenz Lieferant Insolvenz-Forderung ### Massierungs-Konstellationen - 2022 Energiekrise: zahlreiche Lieferanten in Insolvenz - Grundversorger-Last extrem - Sanktions-Aspekt § 24 EnSiG ## Schritt 6 — Direktvermarktung Erzeugung ### Direktvermarkter-Modell - EEG-Anlage verkauft Strom an Direktvermarkter - Direktvermarkter zahlt anzulegenden Wert minus Vermarktungs-Marge - Marktprämie wird von Direktvermarkter an Netzbetreiber abgewickelt ### Bilanzkreis-Zuordnung - Anlage in Bilanzkreis Direktvermarkter - Datenmeldung WiM-Format - Stunden-Werte-Übertragung ### PPA-Variante - Direkt zwischen Anlage und Industriekunden - Kein EEG-Pfad mehr - Bilanzkreis-Strukturen aufzubauen - Skill `energierecht-projektfinanzierung` ## Schritt 7 — Stromkennzeichnung § 42 EnWG ### Pflicht - Jeder Lieferant muss Stromherkunft-Mix offenlegen - Anteile: erneuerbar, fossil, Kernenergie, sonstig - Pro Tarif separate Kennzeichnung ### Herkunftsnachweis (HKN) - UBA-Register HKN - Pro MWh erneuerbarer Strom ein HKN - Lieferant kauft HKN, um Tarif als "Ökostrom" auszuweisen ### Greenwashing-Risiko - Ökostrom-Tarife mit fragwürdiger HKN-Herkunft - UWG-Streit Wettbewerbszentrale - Skill `esg-greenwashing-csrd` im `umweltrecht` ## Schritt 8 — Endkundenrechte ### Widerruf - Fernabsatz-Vertrag: 14 Tage Widerruf - Bei Telefonverkauf zusätzliche Bestätigungs-Anforderung ### Schlechtleistung - Strom-/Gas-Lieferung unterbrochen - Mängelanspruch § 280 BGB - Schadenshöhe oft begrenzt durch AGB ### Höhere Rechnung als erwartet - Verbrauchs-Schätzung vs. tatsächlicher Zähler-Stand - Schlechtschätzung-Widerspruch - Schiedsstelle Energie ### Schiedsstelle Energie - Außergerichtliche Streitbeilegung - Kostenfrei für Verbraucher - Verbindlich für Lieferant (bis 10.000 €) ## Schritt 9 — Marktstammdatenregister und Sanktionen ### Eintragungs-Pflichten - Erzeugungs-Anlage § 5 MaStRV - Marktakteur § 5 Abs. 2 MaStRV - Speicher ### Sanktionen § 35 MaStRV - Bei Nicht-Eintragung Bußgeld - EEG-Vergütungs-Sperre § 33 Abs. 6 EEG - Strenge BNetzA-Verwaltungspraxis ## Schritt 10 — Mandanten-Strategie ### Versorger / Lieferant - AGB-Kontrolle strikt - Tarif-Änderungs-Mitteilung mit Sonder-Kündigungs-Recht ordnungsgemäß - Bilanzkreis-Compliance sicherstellen - HKN-Quoten dokumentieren ### Endkunde - Tarif-Vergleich nutzen - Bei Mängeln Schiedsstelle einschalten - Lieferanten-Wechsel jederzeit prüfen ### Direktvermarkter - Anlagen-Portfolio strukturiert - Bilanzkreis-Pflichten sicherstellen - PPA-Optionen erschließen ## Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) §§ 36-38 EnWG (Grundversorgung, Ersatzversorgung) — § 41 EnWG (Vertragsaenderung Haushaltskunden) — § 42 EnWG (Stromkennzeichnung) — §§ 305-310 BGB (AGB-Kontrolle) — § 315 BGB (billiges Ermessen Preisbestimmung) — § 5 MaStRV (Marktstammdatenregister Pflichten) ## Verzahnung - `energierecht-eeg-kwkg-erzeugung` - `energierecht-netz-speicher-zugang` - `energierecht-industriekunden` - `energierecht-projektfinanzierung` - `esg-greenwashing-csrd` (Umweltrecht-Plugin) - `verbraucherrecht` ## Quellen - EnWG 2024 §§ 36-42, 35a-f, 65, 75 - StromGVV / GasGVV - StromPBG / EWPBG (Nachlauf) - MaStRV - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - BNetzA-Marktmonitoring-Berichte - UBA HKN-Register - Schiedsstelle Energie