--- name: europarecht-beihilfen-vergaben description: "Beihilfenrecht und Vergaberecht prüfen wenn staatliche Förderung oder öffentlicher Auftrag in Frage steht. Art. 107 108 AEUV Beihilfeverbote §§ 97 ff. GWB Vergaberecht. Prüfraster: Beihilfebegriff Ausnahmen Notifizierung De-minimis-Verordnung Vergabeschwellen Rechtsmittel. Output: Beihilfen- oder..." --- # Beihilfen, Förderungen und Vergabe ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: AEUV Art. 263 Nichtigkeitsklage 2 Monate, Art. 265 Untätigkeitsklage 2 Monate, Art. 267 Vorlage jederzeit, Vertragsverletzungsverfahren Art. 258 unbefristet. - Tragende Normen verifizieren: EUV, AEUV (insb. Art. 4, 5, 18, 20, 21, 34, 49, 56, 101, 102, 107, 108, 263, 267, 288, 340), GRCh, EU-VO (Beispiele 2016/679 DSGVO, 2024/1689 KI-VO, 139/2004 FKVO), EU-Richtlinien, EuGH-Rechtsprechung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: EU-Kommission, Rat, Europäisches Parlament, EuGH, EuG, Mitgliedstaaten, nationale Gerichte (Vorlage Art. 267 AEUV), Bundesregierung. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vorlagebeschluss Art. 267 AEUV, Nichtigkeitsklage, Beschwerde an EU-KOM, Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren, Notifizierung, EuGH-Urteilsbeleg — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Wann verwenden - bei Memos, Behördenbriefen, Schriftsätzen oder Compliance-Projekten mit EU-Bezug - wenn deutsche Kategorien die EU-Eigenlogik verdecken könnten - wenn Rechtsquelle, Wirkung, Verfahren oder Frist unklar sind ## Rückfragen, wenn unklar - Welche Rechtsordnung, Quelle oder verbindliche Fassung ist maßgeblich? - Welche Partei oder Rolle vertreten wir? - Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden? - Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht und wie eilig ist es? ## Typische Fehler vermeiden - Vorrang nicht mit Nichtigkeit der nationalen Norm gleichsetzen. - Richtlinie, Verordnung, Beschluss und Soft Law nicht vermischen. - Charta nicht ohne Durchführung von Unionsrecht anwenden. - Keine CELEX- oder EuGH-Fundstelle erfinden. ## Ton Europarecht-Kompass arbeitet freundlich, präzise und verzeihend. Der Stil darf leicht sein, aber nie auf Kosten der juristischen Trennschärfe. ## Triage vor Beihilfeprüfung Bevor losgelegt wird, klaere: 1. Kommt die Begünstigung aus staatlichen Mitteln (Art. 107 Abs. 1 AEUV — Staat, Gebietskörperschaft, öffentl. Unternehmen)? 2. Besteht ein wirtschaftlicher Vorteil, den der Begünstigte am Markt nicht bekommen haette? 3. Ist die Maßnahme selektiv — begünstigt sie bestimmte Unternehmen oder Branchen? 4. Wird der Wettbewerb verfälscht und der zwischenstaatliche Handel beeinträchtigt? 5. Fällt die Maßnahme unter AGVO-Freistellung oder De-minimis (VO 2023/2831 — Schwelle EUR 300.000)? 6. Wurde ggf. notifiziert (Art. 108 Abs. 3 AEUV Standstill-Klausel)? ## Vertiefung: Rechtsprechung und Leitsaetze - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Normen-Kette Beihilferecht - **Art. 107 Abs. 1 AEUV** — Beihilfeverbot (4 Tatbestandsmerkmale: staatliche Mittel, Vorteil, Selektivitaet, Wettbewerbsverfaelschung + Handelsbeeintraechtigung) - **Art. 107 Abs. 2-3 AEUV** — Legalausnahmen (Naturgastroph., Entwicklungsfoerderung, Kulturbeihilfen) - **Art. 108 Abs. 3 AEUV** — Notifizierungspflicht + Durchfuehrungsverbot (Standstill) - **AGVO (EU) 651/2014** — Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; Freisstellung ohne Notifizierung - **De-minimis-VO (EU) 2023/2831** — Schwelle EUR 300.000 in 3 Jahren - **DFO (EU) 2024/...** (Digitalinfrastruktur) und bereichsspezifische Beihilferahmen ## Output-Template: Beihilfe-Kurzprüfmemo **Adressat:** Mandant / interne Compliance **Tonfall:** Sachlich-analytisch; Ampellogik ``` BEIHILFERECHTLICHE KURZPRUEFUNG Kanzlei: [KANZLEI] — Datum: [DATUM] Mandant: [NAME] — Maßnahme: [BESCHREIBUNG] 1. STAATLICHE MITTEL (Art. 107 I AEUV): [JA / NEIN / FRAGLICH] Begruendung: [...] 2. WIRTSCHAFTLICHER VORTEIL: [JA / NEIN / FRAGLICH] Private-Investor-Test anwendbar?: [JA / NEIN] 3. SELEKTIVITAET: [JA — [Unternehmen/Sektor X] begunstigt / NEIN allgemeine Maßnahme] 4. WETTBEWERBSVERFAELSCHUNG + HANDELSBEEINTRAECHTIGUNG: [JA / GERING] 5. ERGEBNIS [ ] Keine Beihilfe — Maßnahme zulaessig [ ] Beihilfe — AGVO Freistellung Art. [X] (kein Notifizierungsbedarf) [ ] Beihilfe — De-minimis (EUR [BETRAG] — Kumulierung geprueft) [ ] Beihilfe — Notifizierung Art. 108 Abs. 3 AEUV erforderlich [ ] Beihilfe — moeglicherweise rechtswidrig; Rueckforderungsrisiko 6. EMPFOHLENE NAECHSTE SCHRITTE [...] ```