--- name: tierhaltung-immissionsabwehr-paragraf-906-bgb-ta-luft description: "Nachbarstreit Schweinemast Geruchsemissionen mit Paragraf 906 BGB Wesentlichkeitsschwelle und TA Luft Punkt 4.4.7 nach VGH-Linie. Pruefraster ortsueblich nicht ortsueblich unwesentlich Ausgleichsanspruch." --- # Tierhaltung Immissionsabwehr Paragraf 906 BGB Ta Luft ## Einsatzlage Wohngebaeude W liegt 280 m von Schweinemast S entfernt; Geruchsbelastung ueber 35 Stunden pro Jahr ueber Geruchsstunde 10 Prozent. W will Klage auf Unterlassung. ## Normenanker - § 906 BGB - §§ 585 ff. BGB - § 9 GrdstVG - § 16a TierSchG - § 13a DüV ## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene - BGH 16.07.2010 V ZR 116/09 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. - VGH Mannheim 14.05.2019 10 S 2188/17 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. ## Prüfprogramm 1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast. 2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen. 3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate. 4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler. 5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben. ## Arbeitsergebnis 1. Geruchsmessung nach GIRL durch akkreditiertes Buero. 2. Ortsueblichkeit nach Flaechennutzungsplan (Aussenbereich versus Mischgebiet). 3. Wesentlichkeit nach 10 oder 15 Prozent Schwelle. 4. Wenn ortsueblich und wesentlich: Ausgleich nach Paragraf 906 II BGB. ## Belege und Aktenlücken - Geruchsgutachten. - Flaechennutzungsplan. - Bauakte Schweinestall.