--- name: betriebsuebergang-widerspruch-paragraf-613a-bgb-spaetlauf description: "Betriebsuebergang Widerspruchsrecht bei mangelhafter Unterrichtung mit Paragraf 613a VI BGB und BAG 8 AZR 336/19." --- # Betriebsuebergang Widerspruch Paragraf 613a BGB Spaetlauf ## Einsatzlage Arbeitnehmer A erfaehrt erst spaet von Betriebsuebergang; Unterrichtungsschreiben war unvollstaendig. ## Normenanker - § 613a BGB - § 611a BGB - § 623 BGB - §§ 1, 4, 7 KSchG - § 102 BetrVG - §§ 1, 3, 7 AGG ## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene - BAG 19.11.2020 8 AZR 336/19 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. - BAG 22.07.2021 2 AZR 6/21 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. ## Prüfprogramm 1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast. 2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen. 3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate. 4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler. 5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben. ## Arbeitsergebnis Mangelhafte Unterrichtung haelt Widerspruchsfrist offen; Widerspruch auch nach Jahren moeglich. ## Belege und Aktenlücken - Unterrichtungsschreiben - Beleg Zugang - Vergleichsfaelle Mitarbeiter