--- name: homeoffice-kontrollrecht-paragraf-106-gewo-lag-rheinland-pfalz description: "Homeoffice Kontrollrecht Arbeitgeber Paragraf 106 GewO und Art 8 EMRK." --- # Homeoffice Kontrollrecht Paragraf 106 Gewo Lag Rheinland Pfalz ## Einsatzlage Arbeitgeber verlangt Bildschirmaufzeichnung im Homeoffice; AN verweigert. ## Normenanker - § 106 GEWO - § 611a BGB - § 623 BGB - §§ 1, 4, 7 KSchG - § 102 BetrVG - §§ 1, 3, 7 AGG ## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene - BAG 26.08.2020 5 AZR 16/19 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. - LAG Rheinland-Pfalz 18.11.2021 5 Sa 99/21 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. ## Prüfprogramm 1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast. 2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen. 3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate. 4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler. 5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben. ## Arbeitsergebnis Eingriff in Privatleben; pauschale Bildschirmaufzeichnung unverhaeltnismaessig; nur stichprobenartige Pruefung zulaessig. ## Belege und Aktenlücken - Anweisung AG - Betriebsvereinbarung - Datenschutzfolgenabschaetzung