--- name: urlaubsabgeltung-verjaehrung-eugh-c-518-20 description: "Urlaubsabgeltung Verjaehrung Mitwirkungsobliegenheit nach EuGH C-518/20 und BAG 9 AZR 266/20." --- # Urlaubsabgeltung Verjaehrung EuGH C 518 20 ## Einsatzlage Ausgeschiedener AN fordert Urlaubsabgeltung fuer 4 Jahre; AG beruft sich auf Verjaehrung. ## Normenanker - § 611a BGB - § 623 BGB - §§ 1, 4, 7 KSchG - § 102 BetrVG - §§ 1, 3, 7 AGG ## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene - EuGH 22.09.2022 C-518/20 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. - BAG 20.12.2022 9 AZR 266/20 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. ## Prüfprogramm 1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast. 2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen. 3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate. 4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler. 5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben. ## Arbeitsergebnis Verjaehrung beginnt erst nach AG-Hinweis auf Verfall; ohne Hinweis kein Verfall und keine Verjaehrung. ## Belege und Aktenlücken - Belege fehlender Hinweise - Urlaubsbilanz - Austrittsabrechnung