--- name: architektenhonorar-hoai-mindestsatz-eugh-c-377-17 description: "HOAI-Mindestsatzunterschreitung nach EuGH C-377/17 und BGH VII ZR 174/19." --- # Architektenhonorar Hoai Mindestsatz EuGH C 377 17 ## Einsatzlage Architekt verlangt nachtraeglich Aufstockung auf HOAI-Mindestsatz; Vertrag unterschritt diesen. ## Normenanker - §§ 631 ff. BGB - §§ 650a ff. BGB - § 640 BGB - § 634 BGB - HOAI Leistungsphasen 1-9 ## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene - EuGH 04.07.2019 C-377/17 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. - BGH 02.06.2022 VII ZR 174/19 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. ## Prüfprogramm 1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast. 2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen. 3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate. 4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler. 5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben. ## Arbeitsergebnis Mindestsatz nicht mehr zwingend; Honoraranspruch nach vertraglicher Vereinbarung. ## Belege und Aktenlücken - Architektenvertrag - Schlussrechnung - HOAI-Berechnung