--- name: verjaehrungsbeginn-werkvertrag-bgh-vii-zr-301-13 description: "Verjaehrungsbeginn Werkvertrag BGH Vii Zr 301 13: fachanwaltlicher Spezialskill mit Normenanker, Fristen-/Zustaendigkeitscheck, Beweisfragen, Rechtsprechungshygiene und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt." --- # Verjaehrungsbeginn Werkvertrag BGH Vii Zr 301 13 ## Einsatzlage Bauherr ruegt nach 6 Jahren Schimmel; Bauunternehmer beruft sich auf Verjaehrung. ## Normenanker - §§ 631 ff. BGB - §§ 650a ff. BGB - § 640 BGB - § 634 BGB - HOAI Leistungsphasen 1-9 ## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene - BGH 25.02.2016 VII ZR 49/15 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. - BGH 09.05.2018 VII ZR 49/17 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. ## Prüfprogramm 1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast. 2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen. 3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate. 4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler. 5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben. ## Arbeitsergebnis 5 Jahre Bauwerk; Beginn mit Abnahme; Ausnahme arglistige Taeuschung mit 10 Jahren. ## Belege und Aktenlücken - Abnahmeprotokoll - Mangelanzeige - Sachverstaendigengutachten