--- name: kindesunterhalt-mindestsatz-paragraf-1612a-bgb description: "Kindesunterhalt Mindestsatz Paragraf 1612a BGB: fachanwaltlicher Spezialskill mit Normenanker, Fristen-/Zustaendigkeitscheck, Beweisfragen, Rechtsprechungshygiene und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt." --- # Kindesunterhalt Mindestsatz Paragraf 1612a BGB ## Einsatzlage Vater V verdient 1.800 EUR; Kind K wird 8 Jahre; Mindestsatz? ## Normenanker - § 1612a BGB - §§ 1564 ff. BGB - § 1671 BGB - § 1684 BGB - §§ 1601 ff. BGB - §§ 1372 ff. BGB ## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene - BGH 09.07.2014 XII ZB 661/12 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. - BGH 16.09.2020 XII ZB 499/19 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. ## Prüfprogramm 1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast. 2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen. 3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate. 4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler. 5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben. ## Arbeitsergebnis Mindestsatz nach Mindestunterhaltsverordnung; Selbstbehalt 1.450 EUR. ## Belege und Aktenlücken - Verdienstabrechnung - DT-Berechnung