--- name: unterhaltsberechnung description: "Kindes- und Ehegattenunterhalt vollständig berechnen: Mandant trennt sich oder wurde getrennt und will Unterhaltshoehe festlegen: Kindes- und Ehegattenunterhalt vollständig berechnen: Mandant trennt sich oder wurde getrennt und will Unterhaltshoehe festlege..." --- # Kindes- und Ehegattenunterhalt vollständig berechnen: Mandant trennt sich oder wurde getrennt und will Unterhaltshoehe festlegen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: FamFG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Kindes- und Ehegattenunterhalt vollständig berechnen: Mandant trennt sich oder wurde getrennt und will Unterhaltshoehe festlegen. Normen: §§ 1601 ff. BGB (Kindesunterhalt), § 1361 BGB (Trennungsunterhalt), §§ 1569 ff. BGB (nachehelicher Unterhalt), § 1574 BGB (Erwerbsobliegenheit). Prüfraster: Bereinigtes Nettoeinkommen, Halbteilungsgrundsatz, Selbstbehalt, Mangelfall, fiktives Einkommen bei Obliegenheitsverletzung. Output Unterhalts-Berechnung mit Rechenschritten. Abgrenzung: Duesseldorfer-Tabelle Übersicht siehe unterhalt-duesseldorfer-tabelle; Versorgungsausgleich siehe fachanwalt-familienrecht-versorgungsausgleich. ### Unterhaltsberechnung ## Fachlicher Kern — Familienrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Unterhaltsberechnung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 1360a, 1361, 1565 ff., 1570 ff., 1601 ff., 1626 ff., 1684, 1687, 1687a; FamFG §§ 49 ff., 76, 86 ff., 112 ff.; VersAusglG §§ 1, 2, 5, 10 ff., 27, 51; GewSchG. - **Verifizierte Anker:** BGH, Beschluss vom 02.04.2025 - XII ZB 576/24 (Abänderung Versorgungsausgleich nach Tod, § 51 VersAusglG, § 88 Abs. 2 SGB VI); BGH, Beschluss vom 18.10.2023 - XII ZB 197/23 (Abänderung nur bei Veränderung, nicht Fehlerkorrektur der Ausgangsentscheidung). - **Arbeitsmodus:** Zuerst Verfahrenstyp und Eilbedarf klären: Sorge/Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz; danach Kindesschutz, Titel, Fristen, Auskünfte, Beleglage und Vollstreckbarkeit. - **Outputpflicht:** Eilvermerk, Unterhalts-/Zugewinntabelle, Antragsentwurf, Jugendamts-/Gegnerbrief, Vergleichsvorschlag oder Mandantenfahrplan. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Fachkern: Unterhaltsberechnung - **Normen-/Quellenanker:** BGB Familienrecht, FamFG, VersAusglG, Unterhaltsrecht, Zugewinn, Gewaltschutz, Kindschaft, internationale Verordnungen und Vollstreckung. - **Entscheidende Weiche:** Beteiligte, Kind/Unterhalt/Vermögen/Versorgung, Frist, Auskunft, Beleg, Eilbedarf und familiengerichtliche Verfahrensart trennen. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Aktuelle Rechtsprechung (verifiziert, Stand 05/2026) - BGH, Beschluss vom 22.01.2025 - XII ZB 148/24: Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterhalt; Familienselbstbehalt bei verheirateten Unterhaltspflichtigen (§ 1603 Abs. 1 BGB, § 94 Abs. 1a SGB XII). Quelle: bundesgerichtshof.de bzw. dejure.org vor Verwendung verifizieren. - Düsseldorfer Tabelle 2026 in Kraft seit 01.01.2026 (Pressemitteilung OLG Düsseldorf vom 01.12.2025); Mindestunterhalt § 1612a BGB: EUR 486 / EUR 558 / EUR 653 (Altersstufen 1-3). - Weitere Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesgerichtshof.de, dejure.org, openjur.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Kaltstart-Rückfragen 1. Welche Art von Unterhalt — Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) oder Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB)? 2. Wie ist die Einkommenssituation beider Beteiligter — Arbeitnehmer, Selbständig, Arbeitslos? Letzte 12 Monate Einkommen erforderlich, bei Selbständigen drei Jahre. 3. Wie viele Unterhaltsberechtigte und in welcher Rangfolge (§ 1609 BGB) — minderjährige Kinder, Mutter eines nichtehelichen Kindes, Ehegatte? 4. Trennungszeitpunkt, Rechtshängigkeit Scheidungsantrag, Rechtskraft Scheidung — Stichtage für Trennungs- bzw. Nachehelichen Unterhalt? 5. Liegt eine Ehe von kurzer Dauer (§ 1579 Nr. 1 BGB) oder Verwirkungstatbestand (§ 1579 BGB) vor? ## Anspruchsgrundlagen | Unterhaltsart | Anspruchsgrundlage | Besonderheiten | |---|---|---| | Kindesunterhalt minderjährig | §§ 1601, 1612a BGB Düsseldorfer Tabelle | Privilegierter Mindestunterhalt § 1612a BGB | | Volljährigenunterhalt | §§ 1601, 1610 BGB | Bedürftigkeitsprüfung Ausbildung | | Trennungsunterhalt | § 1361 BGB | Bis Rechtskraft Scheidung | | Betreuungsunterhalt nach Scheidung | § 1570 BGB | Mindestens bis 3. Lebensjahr Kind | | Aufstockungsunterhalt | § 1573 Abs. 2 BGB | Differenz zum eheangepassten Lebensbedarf | | Krankheitsunterhalt | § 1572 BGB | Krankheitsbedingt erwerbsunfähig | - Bereinigtes Nettoeinkommen: Brutto − Steuern − Sozialabgaben − berufsbedingte Aufwendungen (5 % pauschal, mindestens 50 EUR höchstens 150 EUR — st. Rspr.) − Vorsorgeaufwendungen (bis 4 % Bruttoeinkommen Altersvorsorge). - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Erwerbsobliegenheit § 1574 BGB — fiktives Einkommen bei vorwerfbarer Untätigkeit. - Selbstbehalt nach Duesseldorfer Tabelle Anmerkung A — die konkreten Sätze (notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjaehrigen Kindern, angemessener Selbstbehalt gegenüber Ehegatten und volljaehrigen Kindern) werden in der Duesseldorfer Tabelle jaehrlich neu festgelegt; immer aktuelle Fassung des laufenden Jahres heranziehen, z.B. über OLG Duesseldorf Pressestelle oder unterhalt.net. - Rangfolge § 1609 BGB: 1. minderjährige unverheiratete Kinder + privilegierte Volljährige, 2. Elternteile betreuender Kinder, 3. Ehegatten ab Ehe über kurze Zeit, 4. nicht privilegierte Volljährige, 5. andere Verwandte. - Bei Mangelfall (Einkommen reicht nicht für alle Berechtigten): Mangelverteilung nach Quoten innerhalb desselben Rangs. - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. ## Beweislast - Unterhaltsberechtigter trägt Beweislast für Bedürftigkeit und Anspruchsvoraussetzungen. - Unterhaltspflichtiger trägt Beweislast für Leistungsfähigkeit und für negative Anspruchsvoraussetzungen (Verwirkung § 1579 BGB). - Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB — wechselseitig alle zwei Jahre, mit Belegen Steuerbescheid Gehaltsnachweise. ## Berechnungsschema Kindesunterhalt ``` 1. Bruttoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen letzte 12 Monate 2. - Steuern - SV-Beitraege - berufsbedingte Aufwendungen 5 % 3. = bereinigtes Nettoeinkommen 4. Einkommensgruppe aus Duesseldorfer Tabelle ablesen 5. Tabellenwert nach Altersstufe (0-5 / 6-11 / 12-17 / volljaehrig) 6. - haelftiges Kindergeld bei minderjaehrigen § 1612b BGB 7. = Zahlbetrag ``` ## Schreibvorlage Auskunftsanforderung § 1605 BGB ``` Sehr geehrte Frau Kollegin sehr geehrter Herr Kollege namens und in Vollmacht unseres Mandanten fordern wir Ihren Mandanten auf binnen vier Wochen Auskunft nach § 1605 BGB ueber seine Einkommens- und Vermoegensverhaeltnisse zu erteilen mit Belegen 1. Einkommensteuerbescheide letzte drei Jahre 2. Gehaltsabrechnungen letzte 12 Monate 3. bei Selbstaendigkeit BWA der letzten drei Jahre 4. Aufstellung der Vermoegenswerte und Verbindlichkeiten Andernfalls werden wir Stufenklage § 254 ZPO erheben. Mit kollegialen Gruessen ``` ## Übergabe - Bei Verweigerung Auskunft: Stufenklage Familiengericht; Unterhaltssache § 231 FamFG; oertliche Zuständigkeit § 232 FamFG; sachliche Zuständigkeit §§ 23a Abs. 1 Nr. 1, 23b GVG. - Bei einstweiligem Regelungsbedarf einstweilige Anordnung § 246 FamFG (Trennungsunterhalt). - Bei Verfahrenskostenhilfe Anlage § 117 ZPO ausfüllen. - Anschluss bei Trennung: Skill `fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen`.