--- name: designeintragung-neuheit-paragraf-3-designg-eugh description: "Designeintragung Neuheit Paragraf 3 Designg EuGH: fachanwaltlicher Spezialskill mit Normenanker, Fristen-/Zustaendigkeitscheck, Beweisfragen, Rechtsprechungshygiene und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt." --- # Designeintragung Neuheit Paragraf 3 Designg EuGH ## Einsatzlage Wettbewerber zeigt vor Anmeldung Design auf Messe; Eintragung loeschen? ## Normenanker - § 3 DESIGNG - § 14 MarkenG - § 4 UWG - § 97 UrhG - § 9 DesignG - § 139 PatG ## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene - EuGH 13.11.2019 C-32/18 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. ## Prüfprogramm 1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast. 2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen. 3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate. 4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler. 5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben. ## Arbeitsergebnis Schonfrist 12 Monate; aber nur fuer Anmelder selbst. ## Belege und Aktenlücken - Messekatalog - Anmeldedatum - Messetagung