--- name: markenrecht-loeschungsantrag-paragraf-49-markeng-bgh-i-zb-91-21 description: "Markenrecht Loeschungsantrag Paragraf 49 Markeng BGH I Zb 91 21: fachanwaltlicher Spezialskill mit Normenanker, Fristen-/Zustaendigkeitscheck, Beweisfragen, Rechtsprechungshygiene und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt." --- # Markenrecht Loeschungsantrag Paragraf 49 Markeng BGH I Zb 91 21 ## Einsatzlage Markeninhaber benutzt Marke seit 6 Jahren nicht; Loeschungsantrag durch Wettbewerber. ## Normenanker - § 49 MARKENG - § 14 MarkenG - § 4 UWG - § 97 UrhG - § 9 DesignG - § 139 PatG ## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene - BGH 02.05.2022 I ZB 91/21 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. - BGH 25.06.2020 I ZR 209/19 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. ## Prüfprogramm 1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast. 2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen. 3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate. 4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler. 5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben. ## Arbeitsergebnis 5 Jahre Nichtbenutzung; ernsthafte Benutzung pruefen. ## Belege und Aktenlücken - Marktstudien - Benutzungsunterlagen Antragsgegner