--- name: urheberrecht-abmahnung-paragraf-97a-urhg-bgh-i-zr-9-18 description: "Urheberrecht Abmahnung Streitwert Paragraf 97a UrhG mit BGH I ZR 9/18." --- # Urheberrecht Abmahnung Paragraf 97a Urhg BGH I Zr 9 18 ## Einsatzlage Filesharing-Abmahnung mit Gegenstandswert 5.000 EUR; Privatperson. ## Normenanker - § 97a URHG - § 14 MarkenG - § 4 UWG - § 97 UrhG - § 9 DesignG - § 139 PatG ## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene - BGH 12.05.2016 I ZR 1/15 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. - BGH 11.06.2015 I ZR 75/14 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. ## Prüfprogramm 1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast. 2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen. 3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate. 4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler. 5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben. ## Arbeitsergebnis Verbraucherbegrenzung 1.000 EUR Gegenstandswert; Anwaltskosten begrenzt. ## Belege und Aktenlücken - Abmahnung - Vertragsverletzungsnachweis