--- name: insolvenzplan-paragraf-217-inso-bgh-ix-zb-66-19 description: "Insolvenzplan Paragraf 217 InsO BGH Ix Zb 66 19: fachanwaltlicher Spezialskill mit Normenanker, Fristen-/Zustaendigkeitscheck, Beweisfragen, Rechtsprechungshygiene und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt." --- # Insolvenzplan Paragraf 217 InsO BGH Ix Zb 66 19 ## Einsatzlage Schuldnerin legt Insolvenzplan; Glaeubigergruppe verweigert Zustimmung. ## Normenanker - § 217 InsO - § 15a InsO - § 17 InsO - § 19 InsO - §§ 129 ff. InsO - §§ 217 ff. InsO ## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene - BGH 17.07.2019 IX ZB 66/19 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. ## Prüfprogramm 1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast. 2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen. 3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate. 4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler. 5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben. ## Arbeitsergebnis Obstruktionsverbot; Cramdown wenn Glaeubiger gleich gestellt. ## Belege und Aktenlücken - Insolvenzplan - Gruppenbildung - Stimmprotokoll