--- name: dublin-iii-verordnung-eugh-c-490-16 description: "Dublin Iii Verordnung EuGH C 490 16: fachanwaltlicher Spezialskill mit Normenanker, Fristen-/Zustaendigkeitscheck, Beweisfragen, Rechtsprechungshygiene und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt." --- # Dublin Iii Verordnung EuGH C 490 16 ## Einsatzlage Schutzsuchender soll nach Italien rueckgefuehrt werden; systemische Maengel. ## Normenanker - § 4 AufenthG - § 18b AufenthG - § 25 AufenthG - § 60 AufenthG - Art. 7 RL 2004/38/EG ## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene - EuGH 26.07.2017 C-490/16 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist. ## Prüfprogramm 1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast. 2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen. 3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate. 4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler. 5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben. ## Arbeitsergebnis Bei systemischen Maengeln Rueckfuehrung unzulaessig. ## Belege und Aktenlücken - Berichte Lagebeurteilung Italien