--- name: strafrecht-spezial-aussagedelikte-153-stgb-uneidlich description: "Falsche uneidliche Aussage nach Paragraph 153 StGB: Aussagedelikte vor Gericht und parlamentarischen Untersuchungsausschuessen. Zeugenstellung Vereidigung. Subjektiver Tatbestand Vorsatz. Berichtigungsmoeg..." --- # Falsche uneidliche Aussage nach Paragraph 153 StGB ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Falsche uneidliche Aussage nach Paragraph 153 StGB. Aussagedelikte vor Gericht und parlamentarischen Untersuchungsausschuessen. Zeugenstellung Vereidigung. Subjektiver Tatbestand Vorsatz. Berichtigungsmoeglichkeit Paragraph 158 StGB. Konkurrenz zu Paragraph 154 StGB Meineid und Paragraph 156 StGB falsche Versicherung an Eides Statt. ## Worum geht es Paragraph 153 StGB sanktioniert die **falsche uneidliche Aussage** eines Zeugen oder Sachverstaendigen vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle. Geschuetztes Rechtsgut: die staatliche Rechtspflege und die Wahrheitsfindung in gerichtlichen und behoerdlichen Verfahren. Anders als Paragraph 154 StGB (Meineid) setzt Paragraph 153 StGB keine Vereidigung voraus — die blosse uneidliche Aussage genuegt. Anwendungsfaelle: Zeuge im Zivilprozess sagt unwahr aus, um den Beklagten zu schuetzen; Zeuge im Strafverfahren leugnet eine Tat, die er beobachtet hat; Sachverstaendiger gibt unwahres Gutachten ab; Aussage vor parlamentarischem Untersuchungsausschuss. Wichtiges Anwendungsfeld auch: Beihilfe und Anstiftung durch Verteidiger oder Beistand. ## Tatbestand und Auslegung ### Vor Gericht oder zur eidlichen Vernehmung zuständiger Stelle Erfasst sind Aussagen vor: - Zivilgerichten (LG, AG, OLG, BGH). - Strafgerichten (AG, LG, OLG, BGH). - Verwaltungsgerichten. - Finanzgerichten. - Sozialgerichten. - Arbeitsgerichten. - Parlamentarischen Untersuchungsausschuessen (Paragraph 24 PUAG). - Notaren in bestimmten Beurkundungsverfahren. Nicht erfasst sind Aussagen vor der Polizei in der reinen Vernehmung (das ist Paragraph 145d oder Paragraph 164 StGB) und bei der Staatsanwaltschaft (umstritten — die hM verneint Paragraph 153 StGB, da StA keine Vernehmung zur Eidesleistung durchfuehrt). ### Zeugen- oder Sachverstaendigeneigenschaft Tauglicher Taeter sind nur Zeugen und Sachverstaendige. Parteien und Beschuldigte unterliegen nicht Paragraph 153 StGB — sie sind durch das nemo-tenetur-Prinzip geschuetzt. ### Falsche Aussage Aussage ist falsch, wenn der **objektive** Inhalt der Aussage nicht der Wahrheit entspricht (objektive Theorie nach BGH staendige Rspr.). Subjektive Vorstellung des Zeugen ist erst auf der Vorsatz-Ebene relevant. ### Vorsatz Vorsatz hinsichtlich der Unrichtigkeit der Aussage. Dolus eventualis genuegt: Zeuge haelt es ernsthaft für moeglich, dass die Aussage falsch ist, und nimmt das in Kauf. ### Subsidiaritaet Paragraph 153 StGB tritt subsidiaer zurueck, wenn die Aussage **vereidigt** war — dann Paragraph 154 StGB Meineid. ## Praktikertipps Verteidigung - **Vorsatz angreifen.** Bei komplexen Sachverhalten kann Zeuge sich irren ohne Vorsatz. "Erinnerung war truebe" entlastet, wenn nicht zu offensichtlich falsch. - **Aussage substantiiert vergleichen.** Wortlaut der Aussage (Protokoll) und tatsaechlicher Sachverhalt vergleichen. Oft sind Aussagen ungenau, aber nicht falsch. - **Berichtigungsmoeglichkeit Paragraph 158 StGB.** Wer die falsche Aussage rechtzeitig **vor Beendigung des Verfahrens** berichtigt und dadurch eine Schaedigung abwendet, kann straffrei bleiben (Paragraph 158 Abs 1 StGB). Berichtigung muss vor Eintritt des Rechtskraft erfolgen. - **Zuständigkeit der vernehmenden Stelle pruefen.** Wenn die Stelle nicht zur eidlichen Vernehmung zuständig ist, fehlt Tatbestandsmerkmal. Beispiel: blosse Anhörung vor der StA ist umstritten. - **Zeugnisverweigerungsrecht beachten.** Wenn Zeuge sein Recht aus Paragraph 52 StPO oder Paragraph 384 ZPO nicht ausuebt und falsch aussagt, kann Paragraph 153 StGB voll greifen. Anwalt sollte den Zeugen im Vorfeld auf Verweigerungsrechte hinweisen. - **Sachverstaendigenaussagen.** Bei Sachverstaendigengutachten ist die Abgrenzung zwischen "wissenschaftlicher Bewertung" und "falscher Tatsachenangabe" entscheidend; Bewertungen sind nicht Paragraph 153 StGB. ## Trade-off-Matrix | Pfad A vollumfaengliches Bestreiten | Pfad B Berichtigung Paragraph 158 StGB | Empfehlung | | --- | --- | --- | | Riskant, wenn Widerspruchsbeleg vorliegt (z. B. spaeter aufgetauchte Unterlagen). | Strafbefreiung moeglich bei rechtzeitiger Berichtigung vor Verfahrensabschluss. | Wenn Berichtigung noch moeglich: Pfad B sofort. Bei abgeschlossenem Verfahren bleibt nur Pfad A; dann Vorsatzangriff. | ## Konkurrenzen - **Paragraph 153 StGB und Paragraph 154 StGB Meineid.** Spezialitaet — Paragraph 154 StGB bei vereidigter Aussage. - **Paragraph 153 StGB und Paragraph 156 StGB falsche Versicherung an Eides Statt.** Tatmehrheit moeglich. - **Paragraph 153 StGB und Paragraph 145d StGB Vortaeuschen einer Straftat.** Tatmehrheit. - **Paragraph 153 StGB und Paragraph 164 StGB falsche Verdaechtigung.** Tatmehrheit moeglich. - **Paragraph 153 StGB und Paragraph 263 StGB Prozessbetrug.** Tatmehrheit, wenn neben falscher Aussage auch Vermoegensschaden eintritt. ## Strafzumessung und Folgen - **Strafrahmen:** Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fuenf Jahren. Mindeststrafrahmen also nicht Geldstrafe! - **Geldstrafe nicht moeglich** im Grundtatbestand; nur bei minder schwerem Fall (selten anerkannt). - **Bewaehrungspraxis:** Bei Ersttaetern haeufig Bewaehrung; Bewaehrungsstrafe regelmaessig 6 bis 12 Monate. - **Berufsverbot Paragraph 70 StGB** moeglich bei Sachverstaendigen oder Berufsausuebenden mit Aussagepflicht. - BZRG-Eintrag bei Freiheitsstrafe ab 90 Tagessaetzen / 3 Monaten. - Bei Auslaender Ausweisungsrisiko nach Paragraph 53 AufenthG. ## Mustertexte **Einlassungs-Snippet (Vorsatzausschluss):** "Ich habe in meiner Aussage am DD.MM.JJJJ vor dem Amtsgericht X den damaligen Verlauf nach bestem Wissen geschildert. Erst durch nachtraegliche Vorlage der E-Mail vom DD.MM.JJJJ habe ich erkannt, dass meine Aussage in einem Detail unzutreffend war. Eine vorsaetzliche Falschaussage lag nicht vor." **Schriftsatz-Snippet (Berichtigung Paragraph 158 StGB):** "Mein Mandant hat unverzueglich nach Erkenntnis der Unrichtigkeit seiner Aussage diese mit Schreiben vom DD.MM.JJJJ (Anlage B 1) gegenueber dem Amtsgericht X berichtigt. Eine Schaedigung war zu diesem Zeitpunkt nicht eingetreten; das Verfahren war noch nicht rechtskraeftig abgeschlossen. Die Voraussetzungen einer Berichtigung nach Paragraph 158 Abs 1 StGB liegen damit vor." **Hilfsbeweisantrag:** "Es wird beantragt, das Protokoll der Vernehmung vom DD.MM.JJJJ vollstaendig zu verlesen. Es wird sich zeigen, dass die Aussage meines Mandanten nicht den ihm zur Last gelegten Inhalt hatte." ## Quellen Stand 06/2026 - Paragraph 153 StGB im Wortlaut (gesetze-im-internet.de; dejure.org). - Paragraph 154 StGB Meineid; Paragraph 156 StGB falsche Versicherung an Eides Statt. - Paragraph 158 StGB Berichtigung als Strafbefreiungsgrund. - Paragraph 52 StPO Zeugnisverweigerungsrecht; Paragraph 384 ZPO. - Paragraph 24 PUAG Aussagepflicht vor parlamentarischen Untersuchungsausschuessen. - BGH staendige Rspr. zur objektiven Theorie der falschen Aussage. - BGH staendige Rspr. zur Tatbestandsbegrenzung "vor Gericht oder einer zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle". - Fischer, StGB-Kommentar (lizenzpflichtig; nur bei Live-Zugriff zitieren). - BVerfG staendige Linie zur Bestimmtheit Art 103 II GG.