--- name: strafrecht-spezial-bedrohung-241-stgb description: "Bedrohung nach § 241 StGB: Verschaerfung 2021 durch das Gesetz zur Bekaempfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalitaet. Bedrohung mit Verbrechen oder mit rechtswidriger Tat gegen sexuelle Selbstbestimmung koerperliche Unve..." --- # Bedrohung nach § 241 StGB ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Bedrohung nach § 241 StGB. Verschaerfung 2021 durch das Gesetz zur Bekaempfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalitaet. Bedrohung mit Verbrechen oder mit rechtswidriger Tat gegen sexuelle Selbstbestimmung koerperliche Unversehrtheit persönliche Freiheit Vermoegen. Hassrede online erfasst. Strafrahmen bis drei Jahre. ### Bedrohung § 241 StGB ## Worum geht es § 241 StGB schuetzt den **Rechtsfrieden des Einzelnen** vor der Angst, dass eine angedrohte Straftat verwirklicht wird. Mit der Reform durch das **Gesetz zur Bekaempfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalitaet** vom 30.03.2021 (in Kraft 03.04.2021) wurde der Anwendungsbereich erheblich erweitert: Erfasst ist nun auch die Bedrohung mit rechtswidrigen Taten **gegen die sexuelle Selbstbestimmung, koerperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert**, nicht nur die Bedrohung mit einem Verbrechen wie zuvor. Strafrahmen: - **§ 241 Abs. 1 StGB:** Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. - **§ 241 Abs. 2 StGB:** Bei Bedrohung mit Verbrechen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. - **§ 241 Abs. 3 StGB (Verbreitung online / öffentliche Begehung):** Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (Bedrohung mit Vergehen); bis zu fuenf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (Bedrohung mit Verbrechen). ## Tatbestand und Auslegung **Aufbau:** - **Tathandlung:** Bedrohung einer Person. - **Bedrohung mit einer bestimmten Tat:** Verbrechen oder rechtswidrige Tat gegen sexuelle Selbstbestimmung, koerperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert. **Subjektiver Tatbestand:** Vorsatz hinsichtlich der Bedrohung und der angedrohten Tat. Dolus eventualis genuegt. **Wahrnehmungselement:** Die Drohung muss der Bedrohte zur Kenntnis nehmen oder es muss zumindest ihm gegenueber erkennbar ausgesprochen sein. Bei Drohung gegen Dritte (z. B. Angehoerige), die der Bedrohte zur Kenntnis nimmt, genuegt nach staendiger BGH-Rechtsprechung. **Ernstlichkeitselement:** Die Drohung muss objektiv ernst zu nehmen erscheinen. Reine **Wuetende Schimpfreden** ohne Ernsthaftigkeitsanschein sind nicht erfasst. Aber: Die Bedrohung erfordert **keinen** Vorsatz zur tatsaechlichen Ausfuehrung der angedrohten Tat. Der Taeter muss lediglich den Eindruck erwecken wollen, er werde die Tat ausfuehren. ## Tatbestandsmerkmale konkret **Drohung mit Verbrechen (§ 241 Abs. 2 StGB):** Verbrechen iSd § 12 Abs. 1 StGB – Tat mit Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe (z. B. § 211, § 212, § 249, § 250, § 177 Abs. 6 ff. StGB). **Drohung mit rechtswidriger Tat gegen die geschuetzten Rechtsgueter (§ 241 Abs. 1 StGB seit 2021):** - Sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff., § 177 StGB). - Koerperliche Unversehrtheit (§§ 223 ff. StGB). - Persoenliche Freiheit (§§ 232 ff., § 239 ff. StGB). - Sache von bedeutendem Wert (Sachbeschaedigung § 303 StGB / Brandstiftung). **Online und öffentliche Bedrohung § 241 Abs. 3 StGB:** Bei Verbreitung von Schriften iSd § 11 Abs. 3 StGB (auch elektronische Form / soziale Medien) und bei öffentlicher Begehung (Versammlungen, Demonstrationen, öffentliche Medien) erhoehter Strafrahmen. Klassisch: Drohung in sozialen Medien gegen Politiker, Mandatstraeger, Journalisten, Aerzte, Verteidiger. **Form der Drohung:** Ausdruecklich oder konkludent. Auch durch Gesten (Halszeichen), Zeichnungen, Symbole moeglich. ## Praktikertipps der Verteidigung - **Ernstlichkeit erschuettern:** Bei wuetenden Schimpfreden ohne konkrete Tatvorbereitung kann der Ernsthaftigkeitsanschein fehlen. - **Kontext der Aeusserung:** Bei Stammtisch-, Familienstreit- oder Online-Provokationen genaue Auswertung des konkreten Kontexts und des typischen Tonfalls. - **Bedrohung mit nicht-erfasster Tat:** Bei Drohung mit einer Tat, die nicht in den Katalog des § 241 StGB faellt (z. B. Drohung mit Mobbing, Drohung mit blosser Beleidigung), scheidet § 241 StGB aus. - **Wahrnehmungselement:** Hat der Bedrohte die Drohung tatsaechlich wahrgenommen? Bei Nachrichten in geschlossenen Online-Foren ohne Adressierung an den Bedrohten ggf. kein § 241 StGB. - **Tatzeitliche Geltung pruefen:** Bei Altfaellen vor 03.04.2021 gilt § 241 StGB a.F. (nur Bedrohung mit Verbrechen). - **Versuch:** Versuch nicht strafbar (kein Verbrechen). - **§ 153, § 153a StPO:** Bei Erstmaligkeit haeufig Einstellungspraxis. ## Trade-off-Matrix - **Schweigen vs. Aussage:** Bei strittiger Ernstlichkeit Aussage des Beschuldigten hilfreich (Kontext, Tonfall, Intention). - **Geststaendnis und TOA:** Klassischer Strafmilderungsweg; bei einfacher Bedrohung oft Einstellung nach § 153a StPO. - **Glaubwuerdigkeit:** Bei "Aussage gegen Aussage" zur Bedrohung Beweisaufnahme intensiv (Audio, Chatverlaufe). - **Online-Bedrohung:** Sicherung des digitalen Spurenbildes; § 100b ff. StPO. ## Konkurrenzen - **§ 240 StGB Noetigung:** Tateinheit moeglich. § 241 StGB ist subsidiaer zu § 240 StGB, wenn die Bedrohung **zur Noetigung** eingesetzt wird (staendige BGH-Linie zur Subsidiaritaetsklausel). - **§ 238 StGB Nachstellung:** Tateinheit moeglich, wenn Bedrohung Teil eines Stalking-Verhaltens. - **§§ 211 ff. StGB iVm § 22 StGB:** Bei tatsaechlicher Ausfuehrungsabsicht. - **§ 130 StGB Volksverhetzung:** Tateinheit bei kollektiven Bedrohungen. - **§ 126 StGB Stoerung des öffentlichen Friedens:** Bei öffentlichen Bedrohungen. - **§ 188 StGB:** Bei Bedrohung von Personen des öffentlichen Lebens spezieller Ehrenschutz. ## Strafzumessung - **Strafrahmen § 241 Abs. 1 StGB:** Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. - **Strafrahmen § 241 Abs. 2 StGB:** Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. - **Strafrahmen § 241 Abs. 3 StGB:** Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Vergehen); bis fuenf Jahre (Verbrechen). - **§ 46a StGB / TOA:** Absehen von Strafe bei geringer Strafe (bis ein Jahr Freiheitsstrafe oder bis 360 Tagessaetzen Geldstrafe). - **Bewaehrung:** Bei Geldstrafe sowieso; bei Freiheitsstrafe bis zwei Jahren grundsaetzlich moeglich. - **§§ 153, 153a StPO:** Bei Erstmaligkeit haeufig Einstellung. ## Mustertexte **Einlassung (Auszug):** > Der Angeklagte raeumt ein, in einer akuten Streitsituation am Tattag mehrfach laute Aeusserungen gegen den Geschaedigten gerichtet zu haben. Es handelte sich um eine Erregung in einer Eskalation, ohne dass der Angeklagte tatsaechlich beabsichtigt hat, die geaeusserten Drohungen umzusetzen. Eine objektive Ernsthaftigkeit war für den Geschaedigten in der Gesamtumstaendlichkeit der Auseinandersetzung nicht erkennbar. **Plaedoyer-Snippet:** > § 241 StGB setzt voraus, dass die Bedrohung als ernsthaft erscheint und ein Vergehen oder Verbrechen aus dem Katalog des § 241 StGB betrifft. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Aeusserungen des Angeklagten im Kontext einer Stammtisch-Provokation gefallen sind und vom Geschaedigten erst nachtraeglich als Bedrohung gedeutet wurden. Die Ernsthaftigkeit ist nicht zur Ueberzeugung des Gerichts nachgewiesen. **Antrag § 153a StPO:** > Es wird beantragt, das Verfahren gemaess § 153a Abs. 1 StPO einzustellen. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft, die Tat ist von geringer Schwere und der Angeklagte ist zur Zahlung einer Geldauflage in Hoehe von ... EUR und zur Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training bereit. ## Quellen Stand 06/2026 - § 241 StGB Bedrohung (gesetze-im-internet.de). - Gesetz zur Bekaempfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalitaet vom 30.03.2021, BGBl I 441; Inkrafttreten 03.04.2021. - § 12 Abs. 1 StGB Verbrechensbegriff. - § 240 StGB Noetigung; § 238 StGB Nachstellung; § 188 StGB Ehrenschutz. - § 11 Abs. 3 StGB Verbreiten von Schriften (elektronische Form). - BGH staendige Rspr. zur Ernstlichkeit der Drohung und Subsidiaritaet zu § 240 StGB (live verifizieren). - § 153, § 153a StPO Einstellungspraxis. - Verifizierung in amtliche Quellen empfohlen.