--- name: strafrecht-spezial-geschgehg-23-strafvorschriften description: "Strafvorschriften des Geschaeftsgeheimnisgesetzes Paragraph 23 GeschGehG: Erlangen Nutzen Offenlegen geschuetzter Geschäftsgeheimnisse. Strafrahmen bis 3 Jahre Freiheitsstrafe gewerbl..." --- # Strafvorschriften des Geschaeftsgeheimnisgesetzes Paragraph 23 GeschGehG ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Strafvorschriften des Geschaeftsgeheimnisgesetzes Paragraph 23 GeschGehG. Erlangen Nutzen Offenlegen geschuetzter Geschäftsgeheimnisse. Strafrahmen bis 3 Jahre Freiheitsstrafe gewerblich bis 5 Jahre. Ersetzt Paragraph 17 UWG aF seit 26.04.2019. Antragsdelikt mit Ausnahmen. Insider-Datenklau ehemalige Mitarbeiter Auslandsspionage. Verteidigung Geheimnisbegriff angemessene Geheimhaltungsmassnahmen Whistleblowing. ### Strafvorschriften des Geschaeftsgeheimnisgesetzes nach Paragraph 23 GeschGehG ## Worum geht es Paragraph 23 GeschGehG ersetzt seit 26.04.2019 den frueheren Paragraph 17 UWG (Geheimnisverrat). Das Geschaeftsgeheimnisgesetz setzt die EU-Richtlinie 2016/943 um. Anwendungsfaelle: ehemaliger Mitarbeiter nimmt Kundendatei oder Quellcode zum neuen Arbeitgeber mit, IT-Insider-Datenklau, Industriespionage durch Wettbewerber, unrechtmäßige Veroeffentlichung von Produktentwicklungen, kommerzielle Verwertung gestohlener Geschaeftsstrategien. Strafrahmen Paragraph 23 Abs 1 bis 4 GeschGehG: bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (Grundtatbestand). Qualifikation Paragraph 23 Abs 4 GeschGehG (gewerbsmaessig, im Auftrag eines fremden Staates oder bei besonders schwerwiegenden Faellen): bis fuenf Jahre Freiheitsstrafe (Wortlaut bitte verifizieren — die Qualifikationen sind in mehrere Absaetze gegliedert). Antragsdelikt grundsaetzlich (Paragraph 23 Abs 7 GeschGehG analog der UrhG-Systematik), Ausnahme besonderes öffentliches Interesse. **Verifizieren** vor konkreter Anwendung. ## Tatbestand und Geltungsbereich Tatobjekt ist das Geschaeftsgeheimnis nach Paragraph 2 Nr 1 GeschGehG. Drei kumulative Voraussetzungen: - **Information ist nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugaenglich** und hat deshalb wirtschaftlichen Wert. - **Inhaber hat angemessene Geheimhaltungsmassnahmen** getroffen (vertragliche NDA, technische Zugriffsbeschraenkung, organisatorische Trennung, Kennzeichnung als vertraulich, Schulung). - **Berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung** besteht (objektiv plausibel). Praxiswichtig: Das Merkmal der "angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen" ist die neue Huerde gegenueber dem frueheren Paragraph 17 UWG. Wer keine Schutzmassnahmen organisiert, hat strafrechtlich kein Geschaeftsgeheimnis (BGH staendige Rspr. zum Geschaeftsgeheimnisbegriff bestaetigt). Tathandlungen Paragraph 23 Abs 1 GeschGehG: - **Erlangen** des Geschäftsgeheimnisses durch unbefugten Zugriff, Aneignung von Tragern (Datentraeger, Dokumente), Beobachtung, Vermessung, Kopie. - **Nutzen** des Geschäftsgeheimnisses (Verwertung im eigenen oder fremden Geschaeftsbetrieb). - **Offenlegen** an Dritte (Mitteilung, Veroeffentlichung). Subjektiv Vorsatz, mindestens dolus eventualis. Vorsatz muss umfassen: dass es sich um ein Geschaeftsgeheimnis handelt, dass keine Berechtigung zur Nutzung besteht, dass der Schutzbereich der angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen reicht. Erlaubte Handlungen Paragraph 5 GeschGehG: Whistleblowing zur Aufdeckung rechtswidriger Handlung, Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsaeusserung, Information der Arbeitnehmervertretung. Diese Ausnahmen sind im Strafverfahren als Rechtfertigungsgruende heranzuziehen. ## Strafantrag und Antragsbefugnis Paragraph 23 Abs 7 GeschGehG (Verifikation noetig — der genaue Absatz für die Antragsdeliktqualifikation kann variieren): Die Tat wird grundsaetzlich nur auf Antrag verfolgt; Ausnahme: besonderes öffentliches Interesse durch StA bejaht. Antragsfrist Paragraph 77b StGB drei Monate ab Kenntnis von Tat und Taeter. Antragsberechtigt: Inhaber des Geschäftsgeheimnisses (Paragraph 2 Nr 2 GeschGehG). Bei juristischen Personen Vertretungsorgan. Bei Konzernstrukturen: Konzernobergesellschaft oder die operative Gesellschaft, die das Geheimnis kontrolliert. Praxis: Strafanzeige durch betroffenes Unternehmen wird haeufig parallel zu zivilrechtlichen Massnahmen (einstweilige Verfuegung Paragraph 6 GeschGehG, Unterlassungsklage Paragraph 6 GeschGehG, Schadensersatzklage Paragraph 10 GeschGehG) gestellt. Beweissicherung durch Strafverfahren (Beschlagnahme von Datentraegern) ist oft entscheidend. ## Praktikertipps der Verteidigung - **Angemessene Geheimhaltungsmassnahmen bestreiten.** Pruefen, ob Inhaber tatsaechlich vertragliche NDAs hatte, technische Zugangsbeschraenkungen (Passwortschutz, Zwei-Faktor), organisatorische Massnahmen (Need-to-know-Prinzip, abgeschlossene Aktenraeume), Vertraulichkeitskennzeichnung. Fehlen dieser Massnahmen entkraeftet den Geheimnisbegriff. Vor Gericht eidesstattliche Versicherung des frueheren Mitarbeiters zu den real gelebten Schutzmassnahmen einbringen. - **Whistleblower-Schutz Paragraph 5 GeschGehG.** Wenn Mandant die Information zur Aufdeckung rechtswidriger Handlungen oder zur Wahrung berechtigter öffentlicher Interessen offenlegte, ist Tat gerechtfertigt. HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) seit 2023 schaerfere Vorgaben für interne Meldewege; vorrangige interne Meldung pruefen. - **Allgemein bekannt geworden.** Wenn das Geheimnis zwischenzeitlich oeffentlich wurde (z. B. durch Branchenpublikation), entfaellt der Schutz; spaetere Verwertung ist dann nicht mehr strafbar. - **Mitnahme von Erfahrungswissen.** BGH staendige Rspr. (auch zu Paragraph 17 UWG aF) hat Erfahrungswissen, Kunden- und Marktkenntnisse, die ein Arbeitnehmer im Laufe seiner Taetigkeit gewinnt, von Geschäftsgeheimnissen abgegrenzt. Bei Kundenkontakten ohne mitgenommene Datei-Kopie eher kein Geschaeftsgeheimnis im Sinne des Paragraph 2 Nr 1 GeschGehG. - **Beweisproblem digitale Spuren.** IT-forensische Auswertung der Datentraeger des Mandanten ist Standard; Verteidigung sollte fruehzeitig eigene IT-Forensik beauftragen, Geraete-Image sichern, parallel zur Beschlagnahme. ## Trade-off-Matrix | Pfad A Bestreiten | Pfad B Vergleich mit Inhaber | Empfehlung | | --- | --- | --- | | Bestreiten Geheimnisbegriff, angemessene Schutzmassnahmen, Vorsatz; Risiko IT-forensische Beweisfuehrung; lange HV mit Sachverstaendigen | Schadensersatzvergleich; Antragsruecknahme nach Paragraph 77d StGB; Einstellung Paragraph 153a StPO gegen Geldauflage; Stillschweigevereinbarung | Bei eindeutiger Datenmitnahme und vorhandenen NDAs: Pfad B. Bei zweifelhaftem Geheimnisbegriff oder Whistleblower-Konstellation: Pfad A. | Paragraph 16 GeschGehG Geheimnisschutz im gerichtlichen Verfahren ist auch im Strafverfahren entsprechend anwendbar; Antrag auf Ausschluss der Oeffentlichkeit Paragraph 172 GVG begruenden. ## Konkurrenzen - **Paragraph 23 GeschGehG und Paragraph 202a StGB Ausspaehen von Daten.** Bei unbefugtem Datenzugriff Tateinheit moeglich; Paragraph 202a StGB schuetzt die Datenintegritaet, Paragraph 23 GeschGehG den wirtschaftlichen Wert. - **Paragraph 23 GeschGehG und Paragraph 263 StGB.** Bei taeuschender Erlangung ueber Vortaeuschen Mitarbeitereigenschaft Tateinheit moeglich. - **Paragraph 23 GeschGehG und Paragraph 17 UWG aF.** Paragraph 17 UWG ist seit 26.04.2019 aufgehoben; Altfaelle sind nach Paragraph 17 UWG aF zu beurteilen, Tatzeitpunkt entscheidend. - **Paragraph 23 GeschGehG und Paragraph 99 StGB Spionage.** Bei Auftrag eines fremden Staates pruefen. Paragraph 23 Abs 4 GeschGehG hat ausdruecklich einen Auftrag fremder Staat-Tatbestand. - **Paragraph 23 GeschGehG und Paragraph 266 StGB Untreue.** Bei Geschaeftsfuehrer, der Geheimnisse zugunsten Dritter verraet, Tateinheit moeglich. ## Strafzumessung Strafrahmen Paragraph 23 Abs 1 GeschGehG: bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Qualifikation Paragraph 23 Abs 4 GeschGehG (gewerblich, im Auftrag fremder Staaten, besonderes Schadensausmass): bis fuenf Jahre. Zumessungsgesichtspunkte Paragraph 46 StGB: Schadenshoehe, Anzahl betroffener Geheimnisse, Verbreitung (intern, an Wettbewerber, an Ausland), Motiv (Bereicherung, Schaedigung, ideologisch), Reue, Schadensausgleich. - **Einziehung** Paragraph 74 StGB iVm Paragraph 23 Abs 6 GeschGehG (Sondereinziehung); Datentraeger, Drucke, Kopien, Speichermedien. - **Gewinnabschoepfung** Paragraph 73 StGB iVm Paragraph 73c StGB: erlangte Wettbewerbsvorteile nach Bruttoprinzip. - **Berufsverbot** Paragraph 70 StGB bei beruflicher Verflechtung (Industriespionage durch Wettbewerber) realistisch. ## Mustertexte **Strafantrag-Snippet:** "Namens und mit Vollmacht der X GmbH, Inhaberin des Geschäftsgeheimnisses 'Y-Produktionsverfahren', stelle ich gemaess Paragraph 23 Abs 7 GeschGehG iVm Paragraph 158 StPO Strafanzeige und Strafantrag wegen unbefugten Erlangens und Nutzens eines Geschäftsgeheimnisses (Paragraph 23 Abs 1 GeschGehG). Die Mandantin hat angemessene Geheimhaltungsmassnahmen getroffen: vertragliche NDA mit allen Mitarbeitern (Anlage K1), technische Zugriffsbeschraenkung mit Need-to-know-Prinzip (Anlage K2), schriftliche Vertraulichkeitskennzeichnung des betreffenden Dokuments (Anlage K3). Kenntnis von Tat und Taeter wurde am DD.MM.JJJJ erlangt; die Frist nach Paragraph 77b StGB ist gewahrt." **Schutzschrift-Snippet:** "Die streitgegenstaendliche Information ist nicht als Geschaeftsgeheimnis im Sinne von Paragraph 2 Nr 1 GeschGehG zu qualifizieren. Die Mandantin hat keine angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen getroffen: Die Datei lag im allgemein zugaenglichen Netzwerkverzeichnis ohne Passwortschutz; eine schriftliche Vertraulichkeitskennzeichnung war nicht angebracht; die NDA-Pflichten waren nur muendlich erteilt und nicht durchgesetzt. Die Information ist daher nicht durch Paragraph 23 GeschGehG geschuetzt. Beweisangebot: Zeugenvernehmung des frueheren IT-Administrators X." **Hilfsbeweisantrag:** "Es wird beantragt, ein IT-forensisches Gutachten einzuholen zum Beweis der Tatsache, dass die streitgegenstaendliche Datei im Tatzeitraum ueber das offene WLAN der Mandantin von jedem Mitarbeiter abrufbar war und somit keine angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen im Sinne von Paragraph 2 Nr 1 b) GeschGehG vorlagen." ## Quellen Stand 06/2026 - Paragraph 23 GeschGehG im Wortlaut (gesetze-im-internet.de). - Paragraphen 2, 3, 5, 6, 10, 16 GeschGehG (Begriffe, Whistleblower-Schutz, zivilrechtliche Anspruche, Geheimnisschutz im Verfahren). - Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz vertraulichen Know-hows. - Paragraph 17 UWG aF (aufgehoben mit Wirkung 26.04.2019, Altfaelle). - HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) Stand 2023 für Whistleblower-Konstellationen. - Paragraph 77b StGB Antragsfrist; Paragraph 153a StPO Einstellung gegen Auflage. - BGH staendige Rspr. zum Geschaeftsgeheimnisbegriff nach Paragraph 17 UWG aF; Uebertragung auf GeschGehG erfolgt schrittweise. - Paragraphen 73, 73c, 74 StGB Einziehung und Wertersatz.