--- name: strafrecht-spezial-kriminologie-grundlagen-und-praxis description: "Kriminologie als Bezugswissenschaft des Strafrechts: Aetiologie, Phaenomenologie, Viktimologie, Praevention, Repression: Theorien (Anomi..." --- # Kriminologie als Bezugswissenschaft des Strafrechts: Aetiologie, Phaenomenologie, Viktimologie, Praevention, Repression ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Kriminologie als Bezugswissenschaft des Strafrechts: Aetiologie, Phaenomenologie, Viktimologie, Praevention, Repression. Theorien (Anomie, Subkultur, Etikettierung, Rational Choice). Anwendung in Strafzumessung, Prognose, Verteidigungsstrategie. Verteidigerwerkzeug für Schlussvortrag mit kriminologischen Argumenten. ### Kriminologie als Bezugswissenschaft des Strafrechts ## Worum geht es Kriminologie ist die empirische Wissenschaft von Verbrechen und Verbrechenskontrolle. Sie untersucht, welche Taten von wem unter welchen Bedingungen begangen werden (Aetiologie), wie sich Taten erscheinungsweise verteilen (Phaenomenologie), welche Wirkungen sie auf Opfer haben (Viktimologie), wie sich Taten verhindern lassen (Praevention) und wie das Strafrechtssystem darauf reagiert (Repression). Sie ist die wichtigste Bezugswissenschaft des Strafrechts und liefert das empirische Fundament für Strafzumessung, Prognose, Resozialisierung und Praeventionsplanung. Der Skill richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger. Er liefert die kriminologischen Grundlagen, die für Strafzumessungsplaedoyer, Bewaehrungsantrag, JGG-Verfahren und Prognosegutachten unverzichtbar sind. ## Methodische Grundlagen **Vier kriminologische Teildisziplinen.** 1. Aetiologie: Ursachenforschung. Warum kommt es zur Tat? Genetische, biologische, psychologische, soziale, oekonomische, kulturelle Faktoren. 2. Phaenomenologie: Erscheinungsformen. Welche Delikte gibt es, wie haeufig, wo, wann, von wem, mit welchem Modus operandi? 3. Viktimologie: Opferforschung. Wer wird Opfer, warum, mit welchen Folgen, mit welcher Rolle in der Tatentstehung? 4. Pravention und Repression: Reaktionsforschung. Welche Massnahmen reduzieren Kriminalitaet? Welche Wirkungen haben Sanktionen? **Klassische Theorien (Kurzueberblick).** - Anomie-Theorie (Merton): Diskrepanz zwischen kulturellen Zielen und legitimen Mitteln zur Zielerreichung. Tat als Anpassungsstrategie. - Subkultur-Theorie (Cohen): Bildung delinquenter Subkulturen mit eigenen Wertorientierungen. - Etikettierungs-Theorie (Becker, Labeling Approach): Kriminalitaet ist Zuschreibungsprozess; Stigmatisierung verstaerkt Karriere. - Rational-Choice-Theorie: Tatentscheidung als Abwaegung von Kosten und Nutzen. - Lebenslauf-Kriminologie (Sampson/Laub): Lebensverlaufsanalyse, Wendepunkte (Heirat, Beruf, Vaterschaft) als Ausstiegsmoeglichkeiten. - Routine-Activity-Theorie (Cohen/Felson): Tat erfordert motivierten Taeter, geeignetes Opfer, fehlende Aufsicht. **Empirische Befunde von Bedeutung für die Verteidigung.** - Karrierekriminalitaet ist die Ausnahme; die meisten Straffaelligen werden mit Erwachsenenalter unauffaellig. - Rueckfallraten sind delikts- und altersabhaengig (Eigentumsdelikte hoeher als Gewaltdelikte gegen Bekannte). - Soziale Bindung (Familie, Arbeit, Wohnung) ist staerkster Schutzfaktor. - Inhaftierung ist nicht praeventiv besser als ambulante Massnahmen bei gleichem Risikoprofil — eher umgekehrt (Stigmatisierungs- und Lernfeldeffekt). - Junge Erwachsene (18 bis 21) haben hoehere Tatbereitschaft, aber auch hohe Spontanremission ohne Intervention. ## Praktikertipps Verteidigung - **Kriminologische Argumente im Strafzumessungsplaedoyer.** Nicht nur Mandantenbiografie und Reue. Auch empirische Befunde: Erstaeter hat geringe Rueckfallneigung, soziale Bindung beim Mandanten gegeben, ambulante Therapie wirksamer als Haft. - **Lebenslauf-kriminologisch argumentieren.** Wendepunkte im Mandantenleben identifizieren (neue Partnerschaft, neuer Job, Vaterschaft) und als Resozialisierungschance darstellen. - **Etikettierung adressieren.** Haftvermeidung mit dem Argument, dass Haft das Risiko erhoeht, weil sie soziale Bindungen zerstoert und ein delinquentes Lernfeld bietet. - **Statistik nuechtern.** Allgemeine Statistiken belegen Tendenzen, ersetzen aber keine Einzelfallpruefung. Beweise immer am Mandanten orientiert. - **Prognosegutachten methodisch verstehen.** Kriminologische Prognoseverfahren (PCL-R, HCR-20, FOTRES — siehe Fachmodul) sind statistisch fundiert und Standard. Wenn Gutachten ungueltig methodisiert ist, ist es angreifbar. - **Schnittstellen erkennen.** Aussagepsychologie ist nicht Kriminologie. Beide ergaenzen sich aber in der Beweiswuerdigung. ## Trade-off-Matrix | Strategie | Vorteil | Nachteil | |---|---|---| | Kriminologische Argumentation im Plaedoyer | Empirisch fundiert; ueberzeugend | Setzt Methodenkenntnis voraus; ggf. theoretisierend | | Bewaehrungsargument mit empirischen Befunden | Stark | Tatrichter folgt eher Intuition als Statistik | | Kritik am Prognosegutachten | Methodisch | Risiko der Festigung des Gutachtens | | Soziallage-Beweisantraege | Konkret | Aufwendig; ggf. mit Verzoegerung | ## Verwendung im Plaedoyer Im Strafzumessungsplaedoyer kombinieren Sie Einzelfall und Empirie: "Mein Mandant ist 28 Jahre alt, lebt seit zwei Jahren in fester Partnerschaft, arbeitet seit drei Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhaeltnis, hat keine Vorstrafen, lebt in geordneten finanziellen Verhaeltnissen. Empirisch ist das ein Profil sehr geringer Rueckfallwahrscheinlichkeit. Eine Inhaftierung wuerde diese Schutzfaktoren — Arbeit, Partnerschaft, Wohnung — zerstoeren, und damit die Wahrscheinlichkeit weiterer Taten erhoehen, nicht senken. Die Bewaehrungsstrafe ist hier nicht nur die mildere Sanktion, sondern auch die kriminologisch sinnvollere." ## Mustertexte **Mustersatz für Strafzumessung:** "Die kriminologische Forschung ist seit Jahrzehnten eindeutig: Inhaftierung wirkt nicht generell praeventiv. Sie wirkt nur, wenn das Risikoprofil des Verurteilten ein hohes ist. Bei einem Erstaeter mit intakter sozialer Bindung — wie hier — ist die ambulante Sanktion in der Regel die effektivere. Eine Bewaehrungsstrafe wahrt die soziale Integration und ermoeglicht damit den nachhaltigen Verzicht auf weitere Taten." **Mustersatz für Bewaehrungsantrag:** "Die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewaehrung nach § 56 StGB liegen vor. Die kriminologische Prognose ist guenstig. Mein Mandant hat alle empirisch relevanten Schutzfaktoren: feste Arbeit, feste Partnerschaft, feste Wohnung, soziales Umfeld, fehlende Vorstrafen. Die Erwartung, er werde keine weiteren Straftaten begehen, hat eine breite empirische Grundlage." ## Quellen Stand 06/2026 - Schwind, H. D., Kriminologie und Kriminalpolitik. Eine praxisorientierte Einfuehrung mit Beispielen (Lehrbuch-Bezug, generisch). - Goeppinger, H., Kriminologie (Lehrbuch-Bezug, generisch). - Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik (jaehrlich, aktuelle Ausgabe verifizieren auf bka.de). - Bundesministerium der Justiz, Strafverfolgungsstatistik (jaehrlich, destatis.de). - Methodik siehe `references/methodik-buergerliches-recht.md` (entsprechend). - Zitierregeln siehe `references/zitierweise.md`. - Bei jeder konkreten Statistik: aktuelle Fundstelle verifizieren.