--- name: workflow-fristen-und-risikoampel description: "Fristen- und Risikoampel: Fristen- und Risikoampel im Plugin fachanwalt-strafrecht: macht aus Strafbefehl, Urteil, Beschluss, Ladung, Haftbefehl, beA-/EGVP-Eingang oder Aktennachlieferung eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, U-Haft, Rechtsmittel, Eilb..." --- # Fristen- und Risikoampel ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Fristen- und Risikoampel im Plugin fachanwalt-strafrecht: macht aus Strafbefehl, Urteil, Beschluss, Ladung, Haftbefehl, beA-/EGVP-Eingang oder Aktennachlieferung eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, U-Haft, Rechtsmittel, Eilbedarf und fehlende Unterlagen. ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Strafverteidigung-Fristen-Speziallage - **Einspruch Strafbefehl § 410 StPO: 2 Wochen** ab Zustellung. - **Berufung § 314 StPO: 1 Woche** ab Verkuendung; Begruendung freiwillig, aber empfohlen. - **Revision §§ 341, 345 StPO:** Einlegung binnen 1 Woche; Revisionsanträge und Begründung grundsätzlich binnen 1 Monat nach Ablauf der Einlegungsfrist, bei späterer Urteilszustellung ab Zustellung; Verteidiger-/Anwaltsunterschrift für die Begründung beachten. - **Beschwerde § 311 StPO: 1 Woche** ab Zustellung (sofortige Beschwerde) bzw. unbefristet (einfache Beschwerde § 304 StPO). - **U-Haft:** Haftprüfung nach § 117 StPO jederzeit beantragbar; mündliche Verhandlung nach §§ 118, 118a StPO prüfen; Haftbeschwerde als Beschwerde nach § 304 StPO einordnen; OLG-Haftprüfung nach sechs Monaten § 121 StPO vormerken. - **Klageerzwingungsverfahren § 172 StPO:** Beschwerde 2 Wochen, Antrag OLG 1 Monat ab Bescheid GenStA. - **Akteneinsicht § 147 StPO:** Verteidigerrecht nach Abs. 1; im laufenden Ermittlungsverfahren nur bei konkreter Gefährdung des Untersuchungszwecks einschränkbar; bei U-Haft oder beantragter vorläufiger Festnahme sind haftrelevante Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen, regelmäßig durch Akteneinsicht (§ 147 Abs. 2 S. 2 StPO). - **Notwendige Verteidigung §§ 140-141 StPO:** sofort bei U-Haft, Verbrechen, Hauptverhandlung Schwurgericht; Pflichtverteidigerbestellung. - **Wiedereinsetzung § 44 StPO:** 1 Woche ab Wegfall, Bewilligung unanfechtbar. - **Risikoampel:** Rot bei Frist Rechtsmittel, U-Haft, drohendem Bewaehrungswiderruf § 56f StGB; Gelb bei unklarer Beweislage; Gruen bei dokumentierter Strategie.