--- name: vergleichsverhandlung-strategie description: "Vergleichsverhandlung im Urheber- und Medienrechtstreit vorbereiten und Strategie entwickeln: §§ 97 97a UrhG §§ 779 BGB Vergleich. Prüfraster: Vergleichsziele BATN..." --- # Vergleichsverhandlung im Urheber- und Medienrechtstreit vorbereiten und Strategie entwickeln ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: UrhG § 102 Verjährung 3/10 Jahre, § 97a Abmahnung Erstattung nur bei Berechtigung, § 41 Rückrufsrecht nach 2 Jahren, FAO § 5 36 Monate Praxis. - Tragende Normen verifizieren: FAO § 14k, UrhG §§ 1-69, 72, 73, 81, 87a-h, 95a, 97, 97a, 101, 103, VGG, KUG §§ 22, 23, MStV, JMStV, NetzDG (auslaufend), TMG/DDG, EU-RL 2019/790 (DSM) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Urheber, Verwertungsgesellschaft (VG Wort, GEMA, GVL), Verleger, Sendeunternehmen, Plattformbetreiber, Landesmedienanstalt, ZAK, LG (Urheber-/Medienkammer). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lizenzvertrag, Wahrnehmungsvertrag VG, Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Schadensersatzklage, Gegendarstellung, NetzDG/DSA-Meldung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Vergleichsverhandlung im Urheber- und Medienrechtstreit vorbereiten und Strategie entwickeln. §§ 97 97a UrhG §§ 779 BGB Vergleich. Prüfraster: Vergleichsziele BATNA Streitwert Kosten Lizenzbereitschaft Geheimhaltung. Output: Verhandlungsstrategie Vergleichsentwurf BATNA-Analyse. Abgrenzung: nicht für Schiedsstellenverfahren (fachanwalt-urheber-medienrecht-schiedsstelle-dpma-vgg). ### Vergleichsverhandlung und Einigung im Urheber- und Medienrecht ## Triage zu Beginn 1. Sind Vergleichsverhandlungen **taktisch opportun**? Kosten-Nutzen: Prozesskosten vs. Vergleichszahlung + Unterlassung. 2. Was ist die **BATNA** beider Seiten? BGH-konforme Lizenz als Ausgangspunkt. 3. Welche **Interessen** hat die Gegenseite? (Reputationsschutz, Vertraulichkeit, Fortnutzung gegen Lizenz) 4. Liegt ein **laufendes Verfahren** vor? Dann: Gueteverhandlung nach § 278 ZPO nutzen. 5. Besteht ein **Vollstreckungstitel-Beduerfnis**? Anwaltsvergleich § 796a ZPO. ## Zentrale Normen und Paragrafenkette - § 97 Abs. 2 UrhG — Schadensersatz (Lizenzanalogie, Verletzergewinn, konkreter Schaden) - § 97a UrhG — Abmahnkosten als Verhandlungsgegenstand - §§ 22, 23 KUG i.V.m. § 823 BGB — Schadensersatz Bildrechtsverletzung - §§ 253, 847 BGB — immaterieller Schadensersatz bei Persoenlichkeitsrechtsverletzung - §§ 339-345 BGB — Vertragsstrafe - § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO — Prozessvergleich als Vollstreckungstitel - § 796a ZPO — Anwaltsvergleich als Vollstreckungstitel ## Zentrale Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Vorbereitung der Verhandlung ### 1. BATNA und ZOPA - **BATNA:** Was passiert bei Klage? Erfolgsprognose, Kosten, Dauer (1-2 Jahre bis BGH). - **Reservation Price:** MFM-Lizenzwert als Mindestvergleich; Anwaltskosten als Untergrenze. - **ZOPA:** Gegenseite wuenscht oft: Vertraulichkeit, keine Unterlassungserklaerung mit hoher Vertragsstrafe, Zahlung in Raten. ### 2. Verhandlungs-Positionen und Interessen | Position | Darunter liegendes Interesse | |----------|------------------------------| | "Wir zahlen nur 200 EUR" | Privatperson mit wenig Einkommen; § 97a Abs. 3 UrhG-Deckel als Argument | | "Nur geringe Nutzung" | Fahrlaessigkeit; kein Vorsatz; Argument gegen Verdoppelung | | "Kein Wiederverwenden" | Zukunftssicherheit; Fokus auf Unterlassung statt Schadensersatz | | "Veroeffentlichung aufheben" | Reputationsinteresse; Gegendarstellung als Mittel | ## Schritt-für-Schritt-Workflow ``` Schritt 1: Schadensposition berechnen → MFM-Lizenzwert als Ausgangspunkt → Ggf. Verdoppelung wegen fehlender Urheberbenennung → Anwaltskosten aus Streitwert Schritt 2: Vergleichsrahmen bestimmen → Untere Grenze: MFM ohne Verdoppelung → Ziel: MFM + Verdoppelung + Anwaltskosten → Anker: volle Klageforderung Schritt 3: Angebot unterbreiten → Schriftlich "ohne Praejudiz und unter Widerrufsvorbehalt" → Antwortfrist setzen (5-7 Werktage) Schritt 4: Gegenentwurf verhandeln → Anti-Hammer-Klausel pruefen → Abgeltungsklausel-Reichweite abstimmen Schritt 5: Vergleichsvertrag abschliessen → Anwaltsvergleich § 796a ZPO → Mandantenfreigabe vor Unterzeichnung ``` ## Output-Template Vergleichsangebot **Adressat:** Verletzende Partei — Tonfall sachlich-verhandelnd ``` [KANZLEI], [ORT, DATUM] VERGLEICHSANGEBOT — ohne Praejudiz und unter Widerrufsvorbehalt Ihre Reaktion auf unsere Abmahnung vom [DATUM], Az. [AKTENZEICHEN] Sehr geehrte Damen und Herren, zur guetlichen Beilegung des Streitwerts unterbreiten wir folgendes Angebot: 1. Zahlung eines Pauschalbetrags von [BETRAG] EUR zur Abgeltung aller Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprueche aus der Verletzung des Werks [BESCHREIBUNG]. 2. Unterzeichnung der beigefuegten strafbewehrten Unterlassungserklaerung mit einer Vertragsstrafe von [BETRAG] EUR je Verstoß. 3. Mit Zahlung und UE-Abgabe sind alle gegenseitigen Ansprueche aus dem Sachverhalt abgegolten. Dieses Angebot gilt bis [DATUM]. [KANZLEI / NAME] ``` ## Output-Template Vergleichsvertrag **Adressat:** beide Parteien — sachlich-vertragstechnisch ``` ANWALTSVERGLEICH gemaess § 796a ZPO zwischen [PARTEI A] und [PARTEI B] § 1 Veranlassung [Sachverhalt Kurzbeschreibung; Streit ueber Urheberrechtsverletzung/Persoenlichkeitsrechtsverletzung] § 2 Zahlung [PARTEI A] zahlt an [PARTEI B] [BETRAG] EUR als Pauschalabgeltung aller Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprueche bis [DATUM]. § 3 Unterlassung [PARTEI A] gibt die beigefuegte Unterlassungserklaerung ab. Vertragsstrafe: [BETRAG] EUR je Verstoß (Anti-Hammer-Klausel: nur bei schuldhafter Zuwiderhandlung nach rechtskraeftiger Feststellung). § 4 Abgeltung Mit Erfuellung dieses Vergleichs sind saemtliche Ansprueche der Parteien aus dem in § 1 beschriebenen Sachverhalt erledigt. § 5 Kosten Jede Partei traegt ihre eigenen Kosten. § 6 Vollstreckbarkeit Die Parteien beantragen gemeinsam Vollstreckbarerklaerung nach § 796a ZPO. [UNTERSCHRIFTEN, DATUM, KANZLEIEN BEIDER PARTEIEN] ``` ## Fallstricke - **MFM-Tabellen nicht geprueft:** Schadensposition falsch kalkuliert. - **Verdoppelung vergessen:** fehlende Urhebernennung erhoht Lizenz um 100 %. - **Abgeltungsklausel zu weit:** koennte kuenftige Verletzungen miterfassen. - **Keine Vollstreckbarkeit:** aussergerichtlicher Vergleich ohne Anwaltsvergleich ist kein Titel. - **Persoenlichkeitsrecht:** immaterieller Schadensersatz nicht vergessen (§§ 253, 847 BGB). ## Cross-Refs - `urheber-abmahnung-pruefen` — Abmahnung-Grundlage - `schriftsatzkern-substantiierung` — wenn Vergleich scheitert, Klage noetig - `fachanwalt-urheber-medienrecht-lizenzvertrag-verhandlung` — Zukunftslizenz nach Vergleich